Sich in Luxemburg niederlassen

Je nach persönlicher Situation können sich die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Luxemburg unterscheiden. Unabhängig von Ihrem Wohnsitzland und der Dauer Ihres Aufenthalts ist das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten Ihre Anlaufstelle! Die administrativen Schritte, Formulare und Einreisebedingungen sind unter guichet.lu einfach verfügbar. 

Die Pflicht für ein Schengen-Visum hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsdauer und eventuell vom Grund des Besuchs ab. Wenn Sie Fragen zu den erforderlichen Ausweisdokumenten haben, wenden Sie sich bitte an die luxemburgische Botschaft beziehungsweise an die diplomatischen Vertreter Belgiens in Ihrem Heimatland.

Willkommen in Luxemburg!

Das Nationale Aufnahmeamt (Office national d’accueil) sowie zahlreiche NGOs und Vereinigungen unterstützen Sie bei Ihrem Einwanderungsprozess und setzen sich für gleiche Rechte und die Anerkennung aller Kulturen ein. Mit diesen Initiativen und Institutionen achtet Luxemburg, das heute mehr als 170 Staatsangehörigkeiten aufweist, darauf, dass sich jeder Mensch willkommen fühlt. 

Ihre Pflichten

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz auf dem Gebiet einer luxemburgischen Gemeinde einrichten möchten, müssen Sie Ihre Anwesenheit bei Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzortes melden.

Wussten Sie, dass Luxemburg über ein Sozialversicherungssystem mit sehr grosszügiger Abdeckung verfügtDie Mitgliedschaft beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) ist obligatorisch, wenn Sie im Großherzogtum beschäftigt oder selbständig sind. Diese Versicherung gilt für alle Mitglieder Ihrer Familie!