Kinderbetreuung Kostenlose Betreuungseinrichtungen für alle Bedürfnisse

Wie kann man von Anfang an allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft die besten Chancen bieten? Luxemburg hat eine Reihe wichtiger Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Kinder nicht nur qualifiziert betreut werden, sondern dass auch ausreichend Plätze in den Betreuungseinrichtungen bereitstehen und die Familien finanziell unterstützt werden. So ist es in Luxemburg möglich geworden, Kindern im Alter von 1 bis 4 Jahren, die nicht schulpflichtig sind und keine Vollzeit-Früherziehung besuchen, kostenlose Betreuungsstunden zu garantieren, wenn sie in einem Bildungs- und Betreuungsdienst oder einer Mini-Krippe angemeldet sind.

Qualitative Betreuung

Die Qualität der Betreuung beschränkt sich nicht auf die Infrastrukturen und Sicherheitsnormen: Sie umfasst auch das pädagogische Angebot der Einrichtungen, das heißt ihr Programm und ihre Aktivitäten. Die Qualität wird durch ein pädagogisches Qualitätssystem gesichert, dessen Anwendung regelmäßig kontrolliert wird.

Ganz konkret ist jede Bildungs- und Betreuungseinreichtung (Service d'éducation et d'accueil, SEA) verpflichtet:

  • ein allgemeines Aktionskonzept auszuarbeiten;
  • das sozialpädagogische Personal weiterzubilden;
  • sich regelmäßig von nationalen Beamten bewerten zu lassen;
  • ein Logbuch zu führen.

So kann der Staat garantieren, dass überall, wo Sie Ihr Kind anmelden, dieselben Standards angewendet werden.

Kostenlose Betreuung

Schulpflichtige Kinder, die am 1. September das vierte Lebensjahr vollendet haben und die Grundschule oder eine gleichwertige Einrichtung besuchen, werden während der Schulwochen montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr kostenlos betreut, abgesehen von eventuellen Überschreitungen, die von der Bildungs- und Betreuungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.

Für die Betreuungszeiten vor 7.00 Uhr und nach 19.00 Uhr sowie während der Ferien richtet sich die finanzielle Beteiligung der Eltern nach der Tabelle des Service-Checks Betreuung (CSA).

Betreuungseinrichtungen für alle

Für Kleinkinder (aber nicht nur für diese) gibt es verschiedene Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen:

Kinderkrippen

Die Kinderkrippen betreuen Kinder von 3 Monaten bis 4 Jahre, d. h. bis zur Schulpflicht. Sie verfolgen unterschiedliche pädagogische Konzepte. So gibt es Bio-Kinderkrippen, Betriebskinderkrippen, mehrsprachige Kinderkrippen, Waldkinderkrippen ("Bëschcrèche") usw. Als Eltern haben Sie die freie Auswahl, in welcher Kinderkrippe Sie Ihr Kind anmelden möchten.

Mini-Kinderkrippen

Die Mini-Kinderkrippen (mini-crèches) sind dezentrale Strukturen in denen bis zu 11 Kinder zwischen 0 und 12 Jahren betreut werden können. Ihr Ziel ist es, das Angebot besonders in ländlichen Gegenden zu erweitern. Mindestens 2 Personen sind nötig um eine Mini-Kinderkrippe zu führen, unter Berücksichtigung aller Sicherheits-, Hygiene- und Qualitätsvorschiften. Dazu gehört auch das Programm für mehrsprachige Bildung.

Kinderhorte

Die Kinderhorte betreuen Kleinkinder im Alter von 2 Monaten bis zu 8 Jahren während höchstens 16 Stunden wöchentlich. Es handelt sich dabei eher um eine Behelfslösung für die Familien oder auch eine gute Möglichkeit, um ein Einzelkind an das Zusammenleben mit anderen Kindern zu gewöhnen. Wie die Kinderkrippen können die Kinderhorte kommunale, staatlich geförderte oder private Einrichtungen sein.

Und für ältere Kinder?

Jede Familie hat unterschiedliche Bedürfnisse. So gibt es verschiedene Arten der Betreuung für Schulkinder:

Kindertagesstätten

Die Kindertagesstätte betreut Schulkinder im Alter von 4 bis 12 Jahren, d. h. bis zum Ende des Grundschulunterrichts. Die Tagesstätten  sind außerhalb des Unterrichts und während der Schulferien geöffnet. Die Kinder essen gemeinsam in der Kantine zu Mittag und am Nachmittag werden die Hausaufgaben erledigt.

Schülerhorte (Maisons relais)

Die Schülerhorte bieten eine höhere Flexibilität bei den Öffnungszeiten und der Betreuung als Kinderkrippen oder Kinderhorte. Sie kümmern sich um Kinder im Alter von 3 oder 4 Jahren bis zum Alter von 12 Jahren, unter bestimmten Umständen bis zu 18 Jahren. Die Schülerhorte sind von 7 bis 19 Uhr geöffnet und bieten Betreuung, Verpflegung, Freizeitgestaltung und Hausaufgabenhilfe.

Tageseltern

Es gibt auch die Möglichkeit, sein Kind bei einem/einer Elternassistenten/in betreuen zu lassen, einer Person, die gegen Bezahlung in einem familiären Rahmen Kinder bei sich zu Hause betreut . Die Arbeitszeiten sind oft flexibler als in Kinderkrippen oder Kindertagesstätten und kranke Kinder werden vielleicht akzeptiert. Weitere Informationen zu Elternassistenten finden Sie unter Agence Dageselteren.

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