Familienbeihilfen

Ob Elternurlaub oder Gutscheine für Kinderbetreuung für Grenzgänger - die Zukunftskasse (CAE) ist DIE Anlaufstelle für finanzielle Familienbeihilfen in Luxemburg. Die "Zukunftskeess" wurde 2016, dem Jahr, in dem das Leistungssystem reformiert wurde, gegründet. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Maßnahmen, die zur Förderung eines ausgewogenen Familienlebens und zur Herbeiführung der Chancengleichheit für alle Kinder dienen sollen. 

Die Zukunft der Kinder im Mittelpunkt

Die Familienbeihilfen dienen Eltern als Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, indem sie die finanziellen Aufwendungen für Unterhalt und Bildung auszugleichen suchen. Sie tragen insbesondere dazu bei, dass alle Kinder in den Genuss der gleichen Zukunftsperspektiven gelangen und Eltern Berufs- und Privatleben besser miteinander vereinbaren können. Das Wohlbefinden der Kinder und ihrer Eltern sowie die Chancengleichheit stehen im Mittelpunkt des staatlichen Interesses.

Ob Kindergeld, Elternurlaub oder Gutscheine für Kinderbetreuung und vieles mehr - die Zukunftskeess bearbeitet derzeit etwa 200.000 Akten. Die Anträge müssen direkt bei der öffentlich-rechtlichen Anstalt eingereicht werden. Sie können ebenfalls über die zentrale elektronische Anlaufstelle für Verwaltungsvorgänge des Staates Luxemburg MyGuichet.lu gestellt werden, sofern Sie eines der Luxtrust-Produkte besitzen, die für eine sichere Verbindung unumgänglich sind.

Bei den verschiedenen Zulagen handelt es sich um folgende:

  • Geburtszulagen: vorgeburtliche Zulage, eigentliche Geburtszulage und nachgeburtliche Zulage.
  • Kindergeld: ab dem Monat der Geburt bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus, wenn das Kind den Sekundarunterricht oder einen gleichgestellten Unterricht besucht.
  • Schulanfangszulage: Zulage, die automatisch jedes Jahr im August bis zum Abschluss des Sekundarunterrichts oder eines gleichgestellten Unterrichts ausgezahlt wird.
  • Im Falle einer Adoption haben Eltern, die die Bedingungen erfüllen, Anspruch auf die gleichen Leistungen, mit Ausnahme der vorgeburtlichen Zulage und der eigentlichen Geburtszulage.
  • Für ein behindertes Kind kann eine Sonderzulage beantragt werden.

Wussten Sie schon ...

dass Sie als Grenzgänger auch Anspruch auf fast alle Leistungen haben? Es handelt sich insbesondere um das Kindergeld, die Alterszuschläge, die Schulanfangszulage, die Geburtszulagen und die Sonderzulage für leibliche und adoptierte Kinder.

Eine erstklassige Betreuung für jedes Kind

Die Initiative "Staark Kanner" (starke Kinder) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend umfasst ein Maßnahmenbündel zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen non-formalen Bildung. Die staatliche Beteiligung an den Kosten für die Betreuung der Kinder über die Gutscheine für Kinderbetreuung ist eine dieser Maßnahmen. Sie richtet sich an alle Kinder von 0 bis 12 Jahren, die in Luxemburg wohnen. Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren profitieren von 20 Gratis-Betreuungsstunden und Schulkinder von einer kostenlosen Betreuung und kostenlosen Mahlzeiten während der Schulzeiten. Alle Informationen sind auf der Website des Ministeriums verfügbar.

Der Antrag auf Teilnahme am CSA-System ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.

Wussten Sie schon ...

dass nicht gebietsansässige Arbeitnehmer ebenfalls in den Genuss der Gutscheine für Kinderbetreuung gelangen können? Sie müssen bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen angemeldet sein oder bei einer europäischen Institution arbeiten. Für das Kind, für das die CSA beantragt werden, muss in Luxemburg Kindergeld bezogen werden. Alle Einzelheiten sind hier verfügbar.