Sozialversicherungswesen

Luxemburg verfügt über ein gut ausgebautes und effizientes Sozialversicherungssystem. Jeder Bürger hat Anspruch auf Sozialhilfe (Familienleistungen, Renten, Erstattung von Arztkosten, Arbeitsunfähigkeit...).

Alle Einwohner Luxemburgs sind sozialversicherungspflichtig. Jeder, der in Luxemburg arbeitet, muss also je nach Branche bei einer der Sozialversicherungskassen  angemeldet sein. Die Anmeldung findet bei der Zentralstelle für Sozialversicherungen (Centre commun de la Sécurité sociale , CCSS) statt.

Funktionsweise des Sozialversicherungssystems

Das luxemburgische Sozialversicherungssystem gilt für alle Arbeitnehmer und gewährt Leistungen in Zusammenhang mit Krankheit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Es deckt auch die Versicherungen für Mutterschaft, Alter, Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebene, Arbeitslosigkeit, Pflege, Vorruhestand und garantiertes Mindesteinkommen (revenu minimum garanti, RMG) sowie Familienleistungen ab.

Die Verwaltung der sozialen Sicherheit liegt in der Verantwortung der öffentlichen Einrichtungen, die von den Sozialpartnern verwaltet werden. Die Aufgaben der Gestaltung und der Erziehungskontrolle im Bereich der sozialen Sicherheit werden übertragen:

Das Sozialversicherungssystem wird durch Beiträge von Versicherten und Behörden finanziert. Die Beiträge werden an die CCSS gezahlt.

Im Jahr 2001 feierte die Sozialversicherung ihren  hundertsten Geburtstag. Tatsächlich wurde die obligatorische Krankenversicherung für Arbeiter im Jahre 1901 ins Leben gerufen.

Die Dienste der Sozialversicherung unter einem Dach

Die wichtigsten Einrichtungen der Sozialversicherung, die Bewertungs- und Kontrollbehörde (AEC) der Pflegeversicherung, der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherung (CMSS), die Nationale Gesundheitskasse (CNS), Zentralstelle für Sozialversicherungen (CCSS) und die Unfallversicherung (AAA) befinden sich alle unter einer Adresse in der Rue Mercier 4 im Bahnhofsviertel im Stadtzentrum.  Auf seinen 52.000 Quadratmetern bietet die Cité de la sécurité sociale 18 Schalter für den Empfang der Versicherten sowie einen Wartesaal mit 220 Sitzplätzen. 

Abdeckung der Gesundheitsversorgung

Die Anmeldung des Arbeitnehmers bei der CCSS ist zunächst Pflicht des Arbeitgebers. Anschließend übernimmt die CCSS die Anmeldung des Arbeitnehmers bei der zuständigen Krankenkasse. Sobald die Person angemeldet ist, erhält sie  eine nationale Krankenversicherungskarte, auf der die berühmte 13-stellige Sozialversicherungsnummer steht. Diese Nummer ist die persönliche Identifikationsnummer der jeweiligen Person und muss bei jedem Kontakt mit einem Gesundheitsdienstleister (ÄrzteKrankenhäuser, Apotheken, usw.) vorgelegt werden.

In Luxemburg gibt es einerseits eine Krankenkasse für den Privatsektor, die  Nationale Gesundheitskasse  (Caisse Nationale de Santé, CNS), und andererseits drei Krankenkassen für Versicherte des öffentlichen Sektors, und zwar:

Durch die Mitgliedschaft in einer dieser Krankenkassen wird ein Großteil der Ausgaben für die medizinische Versorgung wie Arztbesuche, Physiotherapie, Zahnarzt usw. zurückerstattet. Der Patient bezahlt die gesamte Leistung und übermittelt der Krankenkasse die Honorarquittung, um sich den Betrag erstatten zu lassen. Diese erstattet dem Patienten einen Großteil der Leistungen (die Kosten für die Behandlung sowie die Erstattung sind in einer Nomenklatur festgelegt). Ein Teil der Kosten bleibt zu Lasten des Patienten.

Wer sich umfassender absichern möchte, kann sich bei einer freiwilligen Versicherung wie zum Beispiel der Medizinischen Zusatzkasse (Caisse médico-complémentaire mutualiste, CMCM) versichern.

Im Januar 2009 trat im Privatsektor das Einheitsstatut in Kraft, und die Unterscheidung zwischen den Systemen für "Arbeiter" und "Arbeitnehmer" entfiel. Es gibt für den Privatsektor nur noch ein einheitliches System, das für "Arbeitnehmer".

Renten-/Pensionskassen

Jeder, der im Großherzogtum eine berufliche Tätigkeit ausübt, wird vom allgemeinen Renten-/Pensionssystem abgesichert und ist bei der  Nationalen Rentenversicherungskasse  (Caisse nationale d'assurance pension, CNAP) versichert.

Neben der allgemeinen Rentenversicherung bestehen spezielle Versicherungen für Staats- und Gemeindebeamte, sowie Angestellte der Nationalen Eisenbahngesellschaft (Société nationale des chemins de fer luxembourgeois, CFL).

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