Gemäß seiner Verfassung ist Luxemburg eine parlamentarische Demokratie in Form einer verfassungsmäßigen Monarchie. Auf Landesebene werden die Abgeordneten der Abgeordnetenkammer alle 5 Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Die Wahlen sind geheim und die Wahlpflicht gilt für alle auf den Wahllisten eingetragene Wähler. Auf kommunaler Ebene werden alle 6 Jahre Wahlen organisiert. Hier gilt ebenfalls die Wahlpflicht – die aktive und passive Teilnahme an diesen Wahlen steht aber auch unter einigen Bedingungen ausländischen Mitbürgern offen.

Luxemburg ist ein demokratischer Staat, dessen politische Mandatsträger durch freie, allgemeine und geheime Wahlen legitimiert werden. Dies geschieht im Rahmen von Wahlen zur Abgeordnetenkammer (Chambre des députés), den Kommunalwahlen und den Europawahlen. Darüber hinaus kann die Bevölkerung des Landes in einem Referendum zu konkreten Themen befragt werden.

Parlamentswahlen

Die Parlamentswahlen finden alle fünf Jahre statt. Die aktuelle Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer wurde am 8. Oktober 2023 gewählt. Die nächsten Parlamentswahlen finden im Oktober 2028 statt. Die luxemburgische Bevölkerung wählt die 60 Mitglieder der Abgeordnetenkammer in uneingeschränkter allgemeiner Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.

Für die Parlamentswahlen wird das Land in vier Wahlbezirke unterteilt, die unterschiedlich viele Abgeordnete stellen:

  • Süden: 23 Abgeordnete
  • Zentrum: 21 Abgeordnete
  • Norden: 9 Abgeordnete
  • Osten: 7 Abgeordnete

Nach dem Bekanntwerden der offiziellen Resultate bittet der Großherzog in der Regel den Wahlgewinner, eine Regierung zusammen zu stellen, die anschließend vorgestellt und vom Großherzog vereidigt wird.

Wer kann an den Wahlen teilnehmen?

Um das aktive Wahlrecht ausüben zu können, muss man:

  • Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • Die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen;
  • im Besitz der Bürgerrechte und politischen Rechte sein.

Wer sich als Kandidat aufsetzen will, muss darüber hinaus seinen Wohnsitz in Luxemburg haben und einer Liste beigetreten sein. Dabei kann die Kandidatin oder der Kandidat mit anderen Kandidaten zusammen eine Liste aufstellen, es ist allerdings auch möglich, mit einer eigenen Liste zu kandidieren.

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Bürgerbeteiligung

Kommunalwahlen

Alle sechs Jahre werden die Gemeinderäte in Luxemburg direkt von den Einwohnern der jeweiligen Gemeinde neu gewählt. Diese setzen sich aus einem Bürgermeister, 2 oder mehr Schöffen und einer Anzahl Gemeinderäten zusammen, wobei die Anzahl an Schöffen und Räten von der Anzahl der Einwohner abhängt.

Darüber hinaus wird in Luxemburg zwischen zwei verschiedenen Wahlverfahren unterschieden:

  • Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern wählen nach dem Majorz-System (relative Mehrheitswahl). Dabei gibt der Wähler seine Stimmen ab, indem er jeweils das Kästchen hinter dem Namen der von ihm gewählten Kandidaten ankreuzt.
  • Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern wählen nach dem Proporz-System (Listenwahl). Dabei kann der Wähler individuellen Kandidaten bis zu 2 Stimmen geben, oder aber eine komplette Liste wählen.

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 2029 statt.

Wer kann wählen?

An den Kommunalwahlen ihrer Wohnsitzgemeinde können alle Personen teilnehmen, die:

  • Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • Im Besitz der Bürgerrechte und politischen Rechte sind.

Darüber hinaus können auch Angehörige anderer Staaten unter bestimmten Bedingungen an den Wahlen teilnehmen.

Wer Kandidat in seiner Wohnsitzgemeinde werden will, muss verschiedene Prozeduren beachten; das passive Wahlrecht ist für Luxemburger und nicht-Luxemburger gleichermaßen offen.

Es gilt bei den Kommunalwahlen ebenfalls die Wahlpflicht: wer auf den Wählerlisten eingeschrieben ist, ist verpflichtet seine Stimme abzugeben.

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Parlamentswahlen, wie funktioniert das?

Wahlbezirke und Gemeinden in Luxemburg

Europawahlen

Alle fünf Jahre wählen die Luxemburger in direkter Wahl sechs luxemburgische Vertreter in das Europäische Parlament. Bei den Europawahlen gibt es nur einen einzigen Wahlkreis. Die letzten Europawahlen fanden am 26. Juni 2019 statt, die nächsten Europawahlen werden 2024 stattfinden.

Mehr zu den Prozeduren erfahren Sie auf Guichet.lu, dem online Verwaltungsportal Luxemburgs.

Nationale Referenden

Als direktes Demokratieinstrument handelt es sich bei dem Referendum um einen Wahlgang, in dessen Rahmen alle Wähler aufgefordert werden, für oder gegen einen ihnen unterbreiteten Vorschlag zu stimmen. Für den Ablauf eines Referendums bildet das Land einen einheitlichen Wahlbezirk. Alle in den Wählerverzeichnissen für die Parlamentswahlen eingetragenen Wähler sind zur Teilnahme am Referendum verpflichtet.

Das letzte nationale Referendum fand am 7. Juni 2015 statt.

Mehr zu den Prozeduren erfahren Sie auf Guichet.lu, dem online Verwaltungsportal Luxemburgs.

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