Die Abgeordnetenkammer

Die Abgeordnetenkammer (Chambre des députés) ist das Parlament des Großherzogtums Luxemburg. Ihre 60 Mitglieder werden alle fünf Jahre in allgemeiner Wahl gewählt. In der Abgeordnetenkammer werden die Gesetze und Verordnungen gestimmt, welche das tägliche Leben beeinflussen - die Abgeordnetenkammer erfüllt also eine sehr wichtige Rolle in Luxemburgs Rechtssystem.

Die Legislative

Das Großherzogtum verfügt über ein Einkammersystem, so dass die Ausübung der Legislative der Abgeordnetenkammer obliegt.

Als Hauptorgan der Gesetzesprozedur hat die Abgeordnetenkammer die Funktion, nicht nur über die Gesetzentwürfe zu entscheiden, die von der Regierung eingebracht werden, sondern auch über die Gesetzvorlagen abzustimmen, die in parlamentarischer Initiative von einem oder mehreren Abgeordneten eingebracht werden.

Die Verfassung sieht für die Abgeordnetenkammer unter anderem den Kompetenzbereich der Finanzen vor und gibt ihr das Recht, ein Auge auf die Handlungen der Regierung zu werfen. Mittels parlamentarischer Fragen oder Anfragen übt die Abgeordnetenkammer auch eine Kontrollfunktion über die Exekutive aus.

Schlussendlich ist bei internationalen Verträgen die Zustimmung der Abgeordnetenkammer notwendig, damit ein Vertrag auf luxemburgischem Staatsgebiet rechtskräftig wird. Auch auf EU-Ebene spielt die Abgeordnetenkammer eine Rolle bei den Entscheidungsprozessen.

Die Abgeordnetenkammer tagt in der Hauptstadt, genauer am Krautmaart ("Marché-aux-herbes"), und ihre Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

Folgende politischen Parteien sind in der Abgeordnetenkammer (2023-2028) vertreten:

  • Christlich Soziale Volkspartei (CSV): 21 Abgeordnete
  • Demokratische Partei (DP): 14 Abgeordnete
  • Luxemburger Sozialistische Arbeiterpartei (LSAP): 11 Abgeordnete
  • Alternativ Demokratische Reformpartei (ADR): 5 Abgeordnete
  • Die Grünen (Déi Gréng): 4 Abgeordnete
  • Piraten: 3 Abgeordnete
  • déi Lénk: 2 Abgeordnete

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