Die luxemburgische Abgeordnetenkammer: Förderung der demokratischen Staatsführung

Die 60 Mitglieder der luxemburgischen Abgeordnetenkammer repräsentieren die Bevölkerung des Landes im Gesetzgebungsverfahren. Im Rahmen eines transparenten und partizipativen Verfahrens tragen sie dafür Sorge, dass die Gesetzestexte mit dem Willen des Volkes übereinstimmen. Zudem bieten sie den Bürgern mittels öffentlicher Petitionen direkten Zugang zu den politischen Entscheidungsträgern.

Struktur und Zusammensetzung

Die Abgeordnetenkammer setzt sich aus 60 Abgeordneten zusammen, die in allgemeiner Wahl nach einem Verhältniswahlsystem für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Für die Parlamentswahlen wird das Land in 4 Wahlbezirke aufgeteilt (Norden - Zentrum - Osten - Süden), die jeweils von einer festen Anzahl an Abgeordneten repräsentiert werden.

Derzeit sind dort mehrere Parteien vertreten, die ihren Beitrag zur politischen Dynamik Luxemburgs leisten:

  • die Christlich-Soziale Volkspartei (CSV) mit 21 Abgeordneten;
  • die Demokratische Partei (DP) mit 14 Abgeordneten;
  • die Luxemburger Sozialistische Arbeiterpartei (LSAP) mit 11 Abgeordneten;
  • die Alternative Demokratische Reformpartei (ADR) mit 5 Abgeordneten;
  • die Grünen (déi gréng) mit 4 Abgeordneten;
  • die Piraten mit 3 Abgeordneten;
  • die Linke (déi Lénk) mit 2 Abgeordneten.

Im Allgemeinen sind die Abgeordneten in der Kammer in zwei große Gruppen aufgeteilt: "die Mehrheit", der die Abgeordneten der Parteien angehören, die die Regierung stellen, und "die Opposition", die sich aus allen anderen Abgeordneten zusammensetzt.

Die Plenarsitzungen der Kammer werden von einem Präsidenten geleitet, der häufig als "erster Bürger des Landes" bezeichnet wird. Letzterer leitet auch die Präsidentenkonferenz, die für die Organisation der Arbeiten der Kammer verantwortlich ist, und vertritt die Kammer bei nationalen und internationalen Events. Vizepräsidenten und ein Verwaltungsteam unterstützen ihn dabei.

Die Kammer tagt in der Hauptstadt am Krautmaart (Krautmarkt), und ihre Sitzungen sind im Allgemeinen öffentlich.

Plenarsitzung in der Abgeordnetenkammer
© SIP / Luc Deflorenne, alle Rechte vorbehalten

Ein transparentes Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren beginnt mit der Hinterlegung von Gesetzentwürfen oder Gesetzesvorschlägen, die von den Mitgliedern der Regierung bzw. von Abgeordneten eingereicht werden. Die Texte werden anschließend an einen oder mehrere parlamentarische Ausschüsse weitergeleitet, und es wird ein Berichterstatter benannt. Die Texte werden zwecks Stellungnahme zudem an die Berufskammern und den Staatsrat übermittelt. Nach Abschluss dieser Arbeiten erstellt der Berichterstatter eine Zusammenfassung und legt sie zur Debatte in öffentlicher Sitzung vor.

Im Rahmen dieser Debatten können sich die Abgeordneten und Regierungsmitglieder zu dem Text äußern. Letzterer kann auch abgeändert werden, wenn mindestens fünf Abgeordnete darum ersuchen.

Abschließend wird der Text zur Abstimmung in einer Plenarsitzung vorgelegt. Die Verfassung sieht vor, dass eine zweite Abstimmung frühestens drei Monate nach der ersten Abstimmung erfolgen muss; die Kammer ersucht allerdings üblicherweise den Staatsrat, von dieser Abstimmung befreit zu werden. Dies wird generell genehmigt, wenn es in Bezug auf den Text keine förmlichen Einwände gibt.

Mit diesem Verfahren wird eine sorgfältige Prüfung der Gesetzesvorschläge sichergestellt und gewährleistet, dass die Interessen aller Bürger gewissenhaft berücksichtigt werden. Die Online-Übertragung der Debatten und Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse sowie die Veröffentlichung der Beschlüsse ermöglichen der Öffentlichkeit, jederzeit informiert zu bleiben. Die Transparenz des Verfahrens ist ein Grundprinzip der Abgeordnetenkammer. Sie ist entscheidend, um Korruption vorzubeugen und das Vertrauen der Bürger in die politischen Institutionen zu stärken.

Öffentliche Petitionen

Die luxemburgische Abgeordnetenkammer fördert mittels öffentlicher Petitionen aktiv die partizipative Demokratie. Durch diese Petitionen wird es Gebietsansässigen möglich gemacht, ihre Anliegen und Ideen vorzubringen. Nach ihrem Eingang können die Petitionen von der breiten Öffentlichkeit unterschrieben werden. Es müssen 4.500 gültige Unterschriften binnen 6 Wochen gesammelt werden, damit eine Petition im Rahmen einer live übertragenen Debatte diskutiert wird, an der neben dem/den Autoren der Petition Abgeordnete und Regierungsmitglieder teilnehmen können.

Diese Initiative fördert die Beteiligung der Bürger, ermutigt zum offenen Dialog zwischen Gebietsansässigen und politischen Akteuren und gewährleistet, dass die öffentliche Stimme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gehört wird.