Die Abgeordnetenkammer Die 60 Abgeordneten des luxemburgischen Parlaments repräsentieren das Land und dessen Bevölkerung.
Die Abgeordnetenkammer (Chambre des députés) ist das einzige Parlament des Großherzogtums Luxemburg. Sie setzt sich aus 60 Abgeordneten zusammen. DIe Abgeordneten werden in allgemeiner Wahl und nach dem Verhältniswahlsystem für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.
Die letzten Parlamentswahlen fanden am 14. Oktober 2018 statt. Die nächsten Wahlen finden 2023 statt.
Die Legislative
Das Großherzogtum verfügt über ein Einkammersystem, so dass die Ausübung der Legislative der Abgeordnetenkammer obliegt.
Als Hauptorgan der Gesetzesprozedur hat die Abgeordnetenkammer die Funktion, nicht nur über die Gesetzentwürfe zu entscheiden, die von der Regierung eingebracht werden, sondern auch über die Gesetzvorlagen abzustimmen, die in parlamentarischer Initiative von einem oder mehreren Abgeordneten eingebracht werden.
Die Verfassung sieht für die Abgeordnetenkammer unter anderem den Kompetenzbereich der Finanzen vor und gibt ihr das Recht, ein Auge auf die Handlungen der Regierung zu werfen. Mittels parlamentarischer Fragen oder Anfragen übt die Abgeordnetenkammer auch eine Kontrollfunktion über die Exekutive aus.
Schlussendlich ist bei internationalen Verträgen die Zustimmung der Abgeordnetenkammer notwendig, damit ein Vertrag auf luxemburgischem Staatsgebiet rechtskräftig wird. Auch auf EU-Ebene spielt die Abgeordnetenkammer eine Rolle bei den Entscheidungsprozessen.
Die Abgeordnetenkammer tagt in der Hauptstadt, genauer am Krautmaart ("Marché-aux-herbes"), und ihre Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Folgende politischen Parteien sind in der Abgeordnetenkammer (2018-2023) vertreten:
Christlich-Soziale Volkspartei (CSV): 21 Abgeordnete
Demokratische Partei ( DP): 12 Abgeordnete
Luxemburger Sozialistische Arbeiterpartei (LSAP): 10 Abgeordnete
Die Grünen (déi gréng): 9 Abgeordnete
Alternativ Demokratesch Reformpartei (ADR): 4 Abgeordnete
déi Lénk: 2 Abgeordnete
Piraten: 2 Abgeordnete
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