Das Wahlsystem In Luxemburg üben die Bürger ihre demokratischen Rechte mittels Wahlen und im Wege des Referendums aus.
Luxemburg ist eine repräsentative Demokratie in Form einer konstitutionellen Monarchie. Wie in anderen Ländern der Europäischen Union besteht in Luxemburg eine Wahlpflicht für eingetragene Wähler, und somit gehört die Wahlbeteiligung zu den höchsten in der Europäischen Union.
Parlamentswahlen
Die luxemburgische Bevölkerung wählt die 60 Mitglieder der Abgeordnetenkammer in uneingeschränkter allgemeiner Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Für die Parlamentswahlen wird das Land in vier Wahlbezirke unterteilt, und die Anzahl der Abgeordneten variiert nach den Bezirken:
- Süden: 23 Abgeordnete
- Zentrum: 21 Abgeordnete
- Norden: 9 Abgeordnete
- Osten: 7 Abgeordnete
Die Parlamentswahlen finden alle fünf Jahre statt. Die letzten Parlamentswahlen fanden am 14. Oktober 2018 statt. Die nächsten Parlamentswahlen finden 2023 statt.
Europawahlen
Alle fünf Jahre wählen die Luxemburger in direkter Wahl sechs luxemburgische Vertreter in das Europäische Parlament. Bei den Europawahlen gibt es nur einen einzigen Wahlkreis. Die letzten Europawahlen fanden am 26. Juni 2019 statt.
Kommunalwahlen
Auf kommunaler Ebene werden die Gemeinderäte alle sechs Jahre direkt von den Einwohnern der Gemeinden gewählt.
In Luxemburg wird zwischen zwei verschiedenen Wahlverfahren unterschieden:
- dem System der relativen Mehrheitswahl für Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern;
- und der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem für alle anderen Gemeinden.
Jede luxemburgische Gemeinde hat einen Gemeinderat, aus dem das Bürgermeister- und Schöffenkollegium hervorgeht. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 8. Oktober 2017 statt.
Nationale Referenden
Als direktes Demokratieinstrument handelt es sich bei dem Referendum um einen Wahlgang, in dessen Rahmen alle Wähler aufgefordert werden, für oder gegen einen ihnen unterbreiteten Vorschlag zu stimmen. Für den Ablauf eines Referendums bildet das Land einen einheitlichen Wahlbezirk. Alle in den Wählerverzeichnissen für die Parlamentswahlen eingetragenen Wähler sind zur Teilnahme am Referendum verpflichtet.
Das letzte nationale Referendum fand am 7. Juni 2015 statt.
Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Luxemburg ihren Wohnsitz haben, können nicht nur bei den Europawahlen in Luxemburg wählen, sondern auch bei den Kommunalwahlen. Die Kommunalwahlen sind im Übrigen auch unter bestimmten Bedingungen offen für ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten.
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