Chancengleichheit
Luxemburg hat sich der Schaffung einer Gesellschaft ohne Geschlechterstereotypen, die die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen befürwortet, verschrieben. So setzt sich das Land entschieden gegen häusliche Gewalt und Geschlechterstereotypen ein und hat ein Gesetz über den Grundsatz der Lohngleichheit erlassen.
Ein Ministerium für die Gleichstellung der Geschlechter
Seit 1995 gibt es in Luxemburg ein Ministerium für die Gleichstellung der Geschlechter, das sogenannte "Ministerium für Gleichstellung von Frauen und Männern". Unter den Mitgliedsländern der Europäischen Union ist Luxemburg übrigens das einzige Land mit einem Ministerium, dessen Zuständigkeitsbereich allein die Gleichstellung der Geschlechter ist. Seine Aufgaben und Initiativen konzentrieren sich auf die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Eine seiner vorrangigen Aufgaben besteht in der Umsetzung des "Gender-Mainstreaming" (Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter) in den politischen Strukturen des Großherzogtums. Dazu gehört auch der Kampf gegen stereotype Rollenbilder in allen Domänen.
Lernen Sie mehr über Geschlechtergleichstellung auf dem Portal der Gleichstellung.
Gleichstellung am Arbeitsplatz
Mit dem Gesetz vom 5. Dezember 2016 wurde der Grundsatz der Lohngleichheit in die luxemburgische Gesetzgebung aufgenommen. Ein Lohngefälle zwischen Männern und Frauen, die die gleiche Aufgabe oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, ist nunmehr illegal.
Die Unternehmen des privaten Sektors sowie die Behörden und Institute des öffentlichen Sektors können freiwillig am Programm der positiven Maßnahmen des Ministeriums teilnehmen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird eine unabhängige Umfrage den Status der Gleichstellung von Männern und Frauen innerhalb der teilnehmenden Einrichtungen analysieren. Es wird gemeinsam ein Plan erstellt, mit dem die ursprüngliche Situation verbessert werden soll.
Ein entschiedenes Vorgehen gegen häusliche Gewalt
Seit 2006 gibt es im Großherzogtum Luxemburg ein Gesetz gegen häusliche Gewalt. Dieses Gesetz sieht zudem vor, dass ein Täter häuslicher Gewalt bis zu 14 Tagen aus dem gemeinsamen Wohnsitz gewiesen werden kann und die Opfer und Täter häuslicher Gewalt betreut und konsequent überwacht werden.
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