Diskriminierungen: die Problematik verstehen, um das interkulturelle Zusammenleben zu verbessern

Jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und Nationalität ist verboten. Der gesetzliche Rahmen – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene – ist eindeutig. Dennoch sind Stereotypen, auf denen Diskriminierungen beruhen, manchmal tief in unseren Gesellschaften verankert. Angesichts dieser Herausforderungen macht sich Luxemburg für die Verteidigung der Rechte und für Diversität stark.

Die Formen der Diskriminierung

Um Ihre Rechte angesichts einer etwaigen Diskriminierung geltend zu machen oder Letztere anzuzeigen, wenn Sie deren Zeuge waren, folgen hier einige Grundbegriffe, die in den Gesetzen festgesetzt und vom Zentrum für Gleichbehandlung zusammengetragen wurden.

Es existieren sieben Diskriminierungsmotive, namentlich:

  • die wirkliche oder vermeintliche Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Rasse oder ethnischen Gruppe;
  • das Geschlecht;
  • die sexuelle Orientierung;
  • die Religion oder Weltanschauung;
  • eine Behinderung;
  • das Alter;
  • die Nationalität.

Zudem kann es sich um eine direkte oder indirekte Diskriminierung handeln:

  • Die Diskriminierung ist direkt, wenn eine Person auf Basis einer der oben genannten Motive gegenüber einer anderen Person benachteiligt wird.
  • Indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn eine vordergründig neutrale Regelung oder Praxis für Menschen aufgrund ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, ihres Alters oder ihrer Nationalität zu einem bestimmten Nachteil führen kann. Ausnahme: die Regelung oder Praxis verfolgt ein begründetes legitimes Ziel.

Belästigung gilt ebenfalls als eine Form der Diskriminierung. Dies ist der Fall, wenn ein auf einem der Diskriminierungsmotive aufbauendes unerwünschtes Verhalten darauf abzielt oder bewirkt, dass die Würde des Menschen verletzt und eine einschüchternde, feindselige, degradierende, demütigende oder beleidigende Atmosphäre geschaffen wird.

Der luxemburgische Rechtsrahmen

Der luxemburgische Rechtsrahmen ist umfangreich. Das Gesetz vom 28. November 2006 bezieht sich auf die Gleichbehandlung in ihrer Gesamtheit und gilt im Berufs- und Privatleben, in der Schule und allgemein im öffentlichen Bereich. Weitere spezifische Gesetze, die unter anderem die Gleichstellung von Mann und Frau, Menschen mit Behinderungen oder LGBTIQ+ Menschen betreffen, vervollständigen die Gesetzgebung. Es gibt auch mehrere Aktionspläne auf nationaler und Regierungsebene.  

Akteure im Rahmen der Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung

Das Zentrum für Gleichbehandlung (CET) ist eine Stelle, die durch das Gesetz vom 28. November 2006 über die Gleichbehandlung ins Leben gerufen wurde, um die Gleichbehandlung aller Menschen zu fördern, zu analysieren und zu beobachten. Das Zentrum ist für alle im Gesetz vorgesehenen Bereiche zuständig, mit Ausnahme der Diskriminierung aufgrund der Nationalität.

Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgabe veröffentlicht es Berichte, gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab und hilft Menschen, die sich als Opfer einer Diskriminierung erachten. In diesem Zusammenhang stellt es ihnen ein Beratungs- und Orientierungsangebot zur Verfügung, um sie über ihre Rechtsansprüche und die Möglichkeiten zu deren Geltendmachung zu informieren.

Das Zentrum für Gleichbehandlung kontaktieren

Postanschrift: 65, route d'Arlon L- 1140 Luxembourg

Telefon: (+352) 28 37 36 35

E-Mail: info@cet.lu

Es gibt auch andere Stellen und Vereinigungen, die über die Bekämpfung jeder Art von Diskriminierung oder in spezifischen Bereichen informieren und Unterstützung leisten. Kontaktieren Sie sie jederzeit, wenn Sie Opfer einer Diskriminierung oder deren Zeuge sind!

Die diesbezüglich vorrangigen Partnerministerien sind das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion und das Ministerium für Gleichstellung von Frauen und Männern (mehr dazu in der Rubrik beteiligte Akteure).

Noch in unserer Gesellschaft verankerte Diskriminierungen

Obwohl die Diversität einer der Grundpfeiler der modernen luxemburgischen Gesellschaft ist, führen zahlreiche – bewusste und unbewusste – Stereotypen und Vorurteile immer noch zu Diskriminierungen.

In dem im Frühjahr 2023 veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Zentrums für Gleichbehandlung (CET) wird dargelegt, dass Diskriminierungen aufgrund einer Rasse oder ethnischen Herkunft 20% der vom CET bearbeiteten Akten ausmachen. Behinderung ist in 16% der Fälle das Motiv und das Geschlecht in 13% der Fälle.

Die Studie "Rassismus und ethnisch-rassische Diskriminierung in Luxemburg (2022)" belegt ihrerseits, dass, auch wenn ideologischer Rassismus in Luxemburg nicht sehr ausgeprägt ist (nur 4,3% der Bevölkerung denken, eine Rasse sei besser als eine andere), in unserer Gesellschaft verankerte, unbewusste Stereotypen, Klischees und Vorurteile dagegen äußerst umfangreich sind. Die Studie zeigt ebenfalls, wie sich der Rassismus gewandelt hat. Nunmehr handelt es sich oft um Verhaltensweisen, an deren Ursprung bewusste oder unbewusste falsche Vorstellungen über eine Reihe von Menschen stehen, die von Rassismus betroffen sind, die wiederum von diesen Minderheiten als Mikroaggressionen wahrgenommen werden.

Die Beobachtungsstelle für islamfeindliche Haltungen hat jüngst ihren dritten "Bericht über islamfeindliche Haltungen" veröffentlicht, der die Jahre 2020 und 2021 abdeckt. Über 70% der Studienteilnehmer vertreten die Ansicht, dass Menschen muslimischen Glaubens in Luxemburg gesellschaftlich gut integriert sind. Tatsächliche Diskriminierungen gegen Menschen, die diesen Glauben ausüben, gibt es zwar, aber sie gehen zurück (25% der Befragten im Jahr 2020 gegenüber 16% im Jahr 2021). Frauen vermelden eher, diesbezüglich Opfer geworden zu sein, als Männer; dies gilt umso mehr, wenn sie ein Zeichen der religiösen Zugehörigkeit tragen.

Bei den Bereichen, in denen die meisten Diskriminierungen auftreten, handelt es sich um die Arbeit (Arbeitsplatzsuche oder Klima am Arbeitsplatz), das Wohnwesen, die sozialen Netzwerke, das Bildungswesen und den öffentlichen Raum. In den vorgenannten Berichten wird auch die Tatsache hervorgehoben, dass in den meisten Fällen Diskriminierungen weiterhin nicht gemeldet werden.

Maßnahmen im Kampf gegen Diskriminierung und für Diversität

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung, für die die wichtigsten Akteure plädieren, sind vielfältig: beispielsweise Erleichterung des Meldeverfahrens oder strengere Strafen, aber auch Verbesserung des Zusammenlebens und des Verständnisses der Problematik, um besser handeln zu können.

Der Gesetzentwurf über das interkulturelle Zusammenleben wurde im Februar 2023 vorgelegt. Der Text dient zur Ersetzung des derzeitigen "Integrationsansatzes" durch einen umfassenderen und offeneren Ansatz des "interkulturellen Zusammenlebens". Er wurde nach einer breit angelegten öffentlichen Konsultation ausgearbeitet. Bei allen im Rahmen dieses Texts eingeführten Maßnahmen und Organen ist die Bekämpfung von Rassismus und jede Form der Diskriminierung auf Ebene der Gemeinde ein transversales Schlüsselelement.

Sexism - Council of Europe

Die Kampagne "Sexismus: Erkenn et. Schwätz et un. Stopp et." dient ihrerseits der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, die vorwiegend Frauen und Mädchen erfahren. Sexismus ist in allen Lebensbereichen zu finden: Sprache und Kommunikation, Medien, Arbeitsplatz, Justiz, Bildung, Sport, Privatsphäre ... Auf der Website dieser Kampagne werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Stereotypen sowie eine Liste mit hilfreichen Kontakten angeboten.

Diese Kampagne des Ministeriums für Gleichstellung von Frauen und Männern reiht sich in den größeren Kontext der Empfehlung des Europarats zur Prävention und Bekämpfung von Sexismus ein.

Die Charta der Vielfalt Lëtzebuerg ist ein weiteres Instrument, um öffentliche und private Partner zusammenzubringen. Es handelt sich um einen nationalen Selbstverpflichtungstext, der Organisationen zur Unterzeichnung offensteht, die sich für die Förderung und das Management der Diversität durch konkrete Maßnahmen, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen, einsetzen. Die Herausforderung in Sachen Diversität besteht darin, allen Menschen Arbeits- und Karrieremöglichkeiten im Zusammenhang mit den jeweiligen Kompetenzen und Bestrebungen bereitzustellen und dabei individuelle Charakteristika zu respektieren (Geschlecht, Rasse, Alter, ethnische und soziale Herkunft, Weltanschauung usw.). Die seit über 10 Jahren aktive Charta zählt heute über 250 Unterzeichner. Die Best Practices der Partner können auf der Website eingesehen werden.