Diskriminierungen: die Problematik verstehen und handeln, um das interkulturelle Zusammenleben zu verbessern

Jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und Nationalität ist per Gesetz verboten. Dennoch gibt es viele Menschen, die Diskriminierungen noch aufgrund von tief in unseren Gesellschaften verankerten Stereotypen erleben. Egal ob Sie Opfer oder Zeuge einer Diskriminierung sind, können Sie in Luxemburg bei Ihren Vorgängen von mehreren Institutionen und zahlreichen Vereinigungen entsprechend unterstützt werden.

Die Formen der Diskriminierung

Um Ihre Rechte angesichts einer etwaigen Diskriminierung geltend zu machen oder Letztere anzuzeigen, wenn Sie deren Zeuge waren, folgen hier einige Grundbegriffe, die in den Gesetzen festgesetzt und vom Zentrum für Gleichbehandlung zusammengetragen wurden.

Es existieren sieben Diskriminierungsmotive, nämlich:

  • die wirkliche oder vermeintliche Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Rasse oder ethnischen Gruppe;
  • das Geschlecht;
  • die sexuelle Orientierung;
  • die Religion oder Weltanschauung;
  • eine Behinderung;
  • das Alter;
  • die Nationalität.

Zudem kann es sich um eine direkte oder indirekte Diskriminierung handeln:

  • Die Diskriminierung ist direkt, wenn eine Person auf Basis einer der oben genannten Motive gegenüber einer anderen Person benachteiligt wird.
  • Indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn eine vordergründig neutrale Regelung oder Praxis für Menschen aufgrund ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, ihres Alters oder ihrer Nationalität zu einem bestimmten Nachteil führen kann. Ausnahme: die Regelung oder Praxis verfolgt ein begründetes legitimes Ziel.

Belästigung gilt ebenfalls als eine Form der Diskriminierung. Dies ist der Fall, wenn ein auf einem der Diskriminierungsmotive aufbauendes unerwünschtes Verhalten darauf abzielt oder bewirkt, dass die Würde des Menschen verletzt und eine einschüchternde, feindselige, degradierende, demütigende oder beleidigende Atmosphäre geschaffen wird.

Akteure im Rahmen der Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung

Das Zentrum für Gleichbehandlung (CET) ist eine Stelle, die durch das Gesetz vom 28. November 2006 über die Gleichbehandlung ins Leben gerufen wurde, um die Gleichbehandlung aller Menschen zu fördern, zu analysieren und zu beobachten. Das Zentrum ist für alle im Gesetz vorgesehenen Bereiche zuständig, mit Ausnahme der Diskriminierung aufgrund der Nationalität.

Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgabe veröffentlicht es Berichte, gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab und hilft Menschen, die sich als Opfer einer Diskriminierung erachten. In diesem Zusammenhang stellt es ihnen ein Beratungs- und Orientierungsangebot zur Verfügung, um sie über ihre Rechtsansprüche und die Möglichkeiten zu deren Geltendmachung zu informieren.

Das Zentrum für Gleichbehandlung kontaktieren

Postanschrift: 65, route d'Arlon L- 1140 Luxembourg

Telefon: (+352) 28 37 36 35

E-Mail: info@cet.lu

Es gibt auch Vereinigungen, die über die Bekämpfung jeder Art von Diskriminierung oder in spezifischen Bereichen informieren und Unterstützung leisten. Einige haben eine ministerielle Zulassung erhalten, die es ihnen ermöglicht, vor Gericht zu klagen und so den Opfern beizustehen:

Im Bereich Arbeit und Beschäftigung haben Betriebsräte, Gewerkschaften, das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt oder die Psychosoziale Dienststelle des öffentlichen Dienstes ebenfalls ein offenes Ohr für Opfer und Zeugen und leisten ihnen Unterstützung. Der luxemburgische Verein gegen Mobbing und Stress am Arbeitsplatz (Mobbing) bietet ebenfalls psychologische Betreuung an.

Andere Stellen und Vereinigungen unterstützen Opfer und Zeugen eher auf informativer und pädagogischer Ebene. Schauen Sie sich ruhig die vom CET auf dessen Website zur Verfügung gestellte Liste an, um sich an den am besten geeigneten Ansprechpartner zu wenden.

Die diesbezüglich vorrangigen Partnerministerien sind das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen, das Ministerium für Gleichstellung und Diversität, das Staatsministerium und das Ministerium der Justiz.

Eine Form der Diskriminierung hat mit dem Alter zu tun

Die häufig vergessene Diskriminierung aufgrund des Alters betrifft sowohl Kinder als auch ältere Menschen. In diesem Fall können Ihnen mehrere Institutionen und Vereinigungen helfen, z. B.:

Maßnahmen im Kampf gegen Diskriminierung und für Diversität

Die von den zentralen Akteuren und Fachleuten ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung dienen vorwiegend der Förderung des interkulturellen Zusammenlebens, der Sensibilisierung zur Bekämpfung von Stereotypen und der Erleichterung von Meldungen im Falle von Diskriminierung.

Das Gesetz über das interkulturelle Zusammenleben wurde im Juli 2023 verabschiedet. Es ist Ausdruck eines Paradigmenwechsels, indem der ehemalige "Integrationsansatz" durch einen umfassenderen und offeneren Ansatz des "interkulturellen Zusammenlebens" ersetzt wird. Bei allen im Rahmen dieses Texts eingeführten Maßnahmen und Instanzen ist die Bekämpfung von Rassismus und jeder Form der Diskriminierung in der Gemeinde ein zentrales und transversales Element. Auf dem Portal für interkulturelles Zusammenleben (Zesummeliewen) werden die Informationen zentralisiert und zwei maßgebliche Initiativen dieses innovativen Ansatzes aufgeführt: der Biergerpakt (Bürgerpakt) und der Gemengepakt (Gemeindepakt). Egal ob Sie Luxemburger, Nicht-Luxemburger oder Grenzgänger sind, jeder kann sich aktiv am interkulturellen Zusammenleben in Luxemburg beteiligen.

Hinweisgeber – per Gesetz geschützt

In Luxemburg wird der Schutz von Hinweisgebern durch das Gesetz vom 16. Mai 2023 gewährleistet. Das Gesetz gilt für Hinweisgeber, die im privaten oder im öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben. Hinweisgeber können sich an folgende Stellen wenden:

[Video/Audio] Sexismus – Europarat

Die Kampagne Sexismus: Erkenn et. Schwätz et un. Stopp et dient ihrerseits der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, die vorwiegend Frauen und Mädchen erfahren. Sexismus ist in allen Lebensbereichen zu finden: Sprache und Kommunikation, Medien, Arbeitsplatz, Justiz, Bildung, Sport, Privatsphäre ... Auf der Website dieser Kampagne werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Stereotypen sowie eine Liste mit hilfreichen Kontakten angeboten.

Diese Kampagne des Ministeriums für Gleichstellung und Diversität reiht sich in den größeren Kontext der Empfehlung des Europarats zur Prävention und Bekämpfung von Sexismus ein.

Die Charta der Vielfalt Lëtzebuerg ist ein weiteres Instrument, um öffentliche und private Partner zusammenzubringen. Es handelt sich um einen nationalen Selbstverpflichtungstext, der Organisationen zur Unterzeichnung offensteht, die sich für die Förderung und das Management der Diversität durch konkrete Maßnahmen, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen, einsetzen. Die Herausforderung in Sachen Diversität besteht darin, allen Menschen Arbeits- und Karrieremöglichkeiten im Zusammenhang mit den jeweiligen Kompetenzen und Bestrebungen bereitzustellen und dabei individuelle Charakteristika zu respektieren (Geschlecht, Rasse, Alter, ethnische und soziale Herkunft, Weltanschauung usw.). Die seit über 10 Jahren aktive Charta zählt heute über 325 Unterzeichner. Die Best Practices der Partner können auf der Website eingesehen werden.

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