Wohnungsbeihilfen Eine Reihe von Beihilfen und Leistungen, um sich zu Hause zu fühlen

Eine würdige und qualitativ hochwertige Unterkunft ist einer der Faktoren, die zum Wohlbefinden der Menschen beitragen, sowohl für Mieter als auch für Immobilienbesitzer. Luxemburg setzt sich durch eine Reihe von Wohnbeihilfen für das Recht auf Wohnen ein, das den sozialen Zusammenhalt gewährleistet. Darüber hinaus wird die bereits eingeleitete tiefgreifende Reform des gesetzlichen Rahmens in Zukunft die Schaffung eines erschwinglichen Wohnungsbestands und die Verbesserung des Systems der individuellen Unterstützung ermöglichen. Hier erfahren Sie alles über die wichtigsten Fördermaßnahmen für Mieter und Eigentümer, darunter auch solche für nachhaltiges Wohnen und Energieeffizienz.

Wohnbeihilfen für Mieter

Öffentliche Hilfen bei der Wohnungssuche

Luxemburg begleitet den Mieter von den ersten Schritten an: eine Wohnung finden. In der Tat kann dies im Rahmen des privaten Marktes geschehen, aber die öffentliche Beschaffung mit subventionierten Wohnungen ist ein nicht zu vernachlässigender Zugang.

Die beiden luxemburgischen Partner, die die Vermietung der subventionierten Wohnungen zentralisieren, sind der Fonds für Wohnungswesen (Fonds du logement) und die Nationale Gesellschaft für verbilligtes Wohneigentum (Société nationale des habitations à bon marché, SNHBM).

Im Rahmen des Fonds für Wohnungswesen richtet sich die Vermietung von subventioniertem Wohnraum an Haushalte mit geringem Einkommen oder an gemeinnützige juristische Personen, deren Gesellschaftszweck die Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen umfasst. Die Zugangsvoraussetzungen und praktischen Modalitäten werden auf der Website des Wohnraumfonds klar erläutert.

Die Nationale Gesellschaft für verbilligtes Wohneigentum hält ihrerseits zwei Arten von Angeboten bereit:

  • Sozialwohnungen die Gesellschaft ist Eigentümerin der Wohnungen, die für die soziale Vermietung vorgesehen sind. Diese Wohnungen werden ausschließlich an Personen vermietet, die nicht Eigentümer einer Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sind. Auf ihrer Website finden Sie Einzelheiten zu den Bedingungen und zur Anmeldung.
  • Bezahlbare Wohnungen Die SNHBM verwaltet erschwingliche Wohnungen. Diese Wohnungen werden gegen eine monatliche Nutzungsgebühr zur Verfügung gestellt, die auf der Grundlage des Einkommens der Bewohner berechnet wird. Diese Modalität soll Personen den Zugang zu Mietwohnungen erleichtern, die nicht von einer Sozialwohnung profitieren können, weil ihr Einkommen zu hoch, aber auch zu niedrig ist, um eine Wohnung auf dem privaten Markt mieten zu können. Alle Details sind auf der Website der SNHBM zu finden

Die soziale Mietverwaltung

Personen mit geringem Einkommen, die Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, haben auch die Möglichkeit, eine Immobilie im Kontext der sozialen Mietverwaltung zu mieten. Ein Partner, der mit dem Wohnungsbauministerium einen Vertrag abgeschlossen hat, stellt für maximal drei Jahre erschwingliche und an die Zusammensetzung des Haushalts angepasste Wohnungen zur Verfügung. Während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Mieter, eine soziale Betreuung in Anspruch zu nehmen. Eine Liste der Vertragspartner finden Sie unter logement.lu.

Staatliche Beihilfen für die Vermietung

Auf der einen Seite können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Diese Hilfe richtet sich an volljährige Personen, die legal in Luxemburg wohnen, über ein niedriges Einkommen verfügen und bereits eine Wohnung mieten oder mieten möchten. Die betreffende Wohnung muss als Haupt- und Dauerwohnsitz dienen. Alle Einzelheiten sowie die Formulare für die Beantragung finden Sie unter guichet.lu

Kurze Einführung in den Mietvertrag und die Mietgarantie

Der Mietvertrag oder auch Wohnraummietvertrag ist ein Vertrag, in dem der Eigentümer und der Mieter einer Wohnung die Mietdauer und die Mietbedingungen nach freiem Ermessen festlegen. Die Gesetzgebung in Sachen Mietvertrag gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnraum, der als Hauptwohnung an natürliche Personen vermietet wird. Dieser Vertrag kann mündlich geschlossen werden, aber für eine größere Sicherheit ist es besser, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Das Gesetz sieht vor, dass der Höchstbetrag der Miete, den der Eigentümer verlangen kann, 5% der Summe, die er in das Gebäude investiert hat, nicht überschreiten darf, außer bei Sozialwohnungen und Luxuswohnungen. Der Fonds für Wohnungswesen stellt Ihnen eine Broschüre und einen Rechner zur Verfügung, um die Höchstmiete für eine Mietwohnung zu berechnen.

Bei Abschluss des Mietvertrags kann der Vermieter die Zahlung einer Mietkaution verlangen, die drei Monatsmieten nicht übersteigen darf. Mit der Mietkaution soll die Zahlung der Mieten, der Mietnebenkosten sowie etwaiger Schäden am vermieteten Wohnraum sichergestellt werden.

Andererseits können Sie Unterstützung für die Finanzierung der Mietgarantie beantragen. Diese Hilfe richtet sich an volljährige Personen, die sich rechtmäßig in Luxemburg aufhalten und eine Wohnung mieten möchten, aber nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um die vom Vermieter geforderte Mietgarantie zu finanzieren. Unter bestimmten Bedingungen kann das Wohnungsbauministerium als Bürge auftreten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Begünstigte, den Gesamtbetrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren zusammenzusparen. Alle Bedingungen sowie die Formulare für die Beantragung finden Sie unter guichet.lu

Wohnhilfen für Eigentümer

Öffentliche Hilfen bei der Wohnungssuche

Wie im Fall der Mieter begleitet Luxemburg auch zukünftige Eigentümer bei der Suche nach einer Wohnung auf dem öffentlichen Markt. Die beiden luxemburgischen Partner, die den Kauf der subventionierten Wohnungen zentralisieren, sind der Fonds für Wohnungswesen und die Nationale Gesellschaft für verbilligtes Wohneigentum.

Im Rahmen des  Fonds für Wohnungswesen ist der Erwerb von geförderten Wohnungen  für Personen möglich, die bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter, dass sie eine natürliche Person sind und die Wohnung ausschließlich zu persönlichen Wohnzwecken nutzen und nicht bereits Eigentümer in Luxemburg oder im Ausland sind. Alle Einzelheiten zu den praktischen Modalitäten und Formularen finden Sie auf der Website des Fonds du logement.

Die  Nationale Gesellschaft für verbilligtes Wohneigentum  bietet ihrererseits  schlüsselfertige Wohnungen  im Stadium der vollständigen Fertigstellung auf der Grundlage bestimmter Kriterien, insbesondere der  Einkommens- und Vermögensgrenzen, an. Bisher hat das Unternehmen drei Projekte in Contern, Olm und Sandweiler im Verkauf und insgesamt sieben zukünftige Projekte. Entdecken Sie die Projekte hier.

Andere öffentliche Unterstützung

Über die geförderten Wohnungen hinaus gibt es vier verschiedene Arten der Unterstützung für den Erwerb von Wohneigentum: direkte Kapitalhilfen, Zinshilfen für die Rückzahlung eines Darlehens, indirekte Hilfen (Steuervergünstigungen) und Hilfen im Zusammenhang mit nachhaltigem Wohnungsbau und Energieeffizienz.

Direkte Finanzbeihilfen

  • Erwerbsprämie Die Höhe dieser Prämie wird in Abhängigkeit vom Einkommen und der Familiensituation des Antragstellers festgelegt. Sie kann zwischen 250 und 9.700 Euro betragen, wobei es bei Eigentumswohnungen zu Steigerungen von +30% und bei Doppelhaushälften von +15% kommen kann. Sie kann nur einmal demselben Empfänger gewährt werden.
  • Bauprämien, mit ähnlichen Beträgen und Bedingungen wie die Kaufprämie.
  • Sparprämie Wenn Sie gespart haben, um eine Wohnung zu kaufen oder zu bauen, sind Sie möglicherweise berechtigt, diese Prämie zu erhalten. Diese Hilfe ist an Kauf- und Bauprämien gekoppelt und ihr Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro.
  • Staatsbürgschaft Um einen Immobilienkredit zu gewähren, verlangen die Banken Sicherheiten. Wenn eine Person nicht in der Lage ist, ausreichende eigene Sicherheiten für ein Darlehen für den Erwerb, den Bau oder die Verbesserung von Wohnraum zu stellen, kann der Staat helfen, das Darlehen zu garantieren.

Zinsbeihilfen für die Rückzahlung eines Kredits

  • Zinssubvention Sie ermöglicht es, die monatlichen Kosten für die Rückzahlung eines Darlehens für den Erwerb, den Bau oder die Verbesserung der Wohnung, die als Hauptwohnsitz dient, zu senken. Die Darlehen werden bis zu einem Höchstbetrag von 175.000 Euro berücksichtigt.
  • Zinsvergünstigung Sie sind berechtigt, wenn Sie mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind haben. Sie ermöglicht es, die monatlichen Kosten des Hypothekendarlehens für den Erwerb, den Bau oder die Verbesserung der Wohnung um 0,50% pro Kind zu senken. Diese Förderung kann sich mit der Zinssubvention kumulieren.

Indirekte Finanzbeihilfen (Steuervergünstigungen)

Wir laden Sie daher ein, alle Modalitäten auf der Seite Steuern des Wohnungsportals des Ministeriums (logement.lu) sowie die praktischen Details der zu befolgenden Schritte auf guichet.lu zu lesen.

Beihilfen im Zusammenhang mit nachhaltigem Wohnen und Energieeffizienz

Heutzutage muss eine Wohnung den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung in ihren drei Dimensionen entsprechen: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Um dies anzugehen, plant das Wohnungsbauministerium zwei Komponenten:

  • Beratung zu umweltfreundlichen Gebäuden, die für die Renovierung einer bestehenden Wohnung und für neue Wohnungen in Anspruch genommen werden kann. Die Ratschläge zielen u. a. darauf ab, Energie zu sparen (Heizung, Isolierung und Fenster), Schimmelprobleme zu beheben und umweltfreundliche Materialien zu verwenden. Verpassen Sie nicht die Details zu jeder dieser Beratungsmöglichkeiten auf logement.lu
  • Beihilfen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz
    • PRIMe House ist ein Programm für finanzielle Unterstützung, das die nachhaltige energetische Renovierung von Wohnhäusern fördern soll. Die Unterstützung wird von der Umweltverwaltung gewährt, wobei die Regelung PRIMe House von 2017verlängert und neu ausgerichtet wurde in 2022.
    • Das KlimaPrêt, ein Klima Zinsgünstiges Darlehen für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 50.000 Euro über 15 Jahre.
    • KlimaPrêt, das die Zinslast für ein Darlehen zur energetischen Sanierung der Haupt- oder Dauerwohnung senkt. Der maximale Betrag, der in Betracht gezogen werden kann, beträgt 100.000 Euro.
    • Finanzielle Unterstützung für das LENOZ-Zertifikat, mit einem Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Einfamilienhaus und 750 Euro pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern

Hilfen in ständiger Entwicklung

Angesichts des Klimawandels und um den ökologischen, energetischen und sozialen Wandel zu beschleunigen, wurde im Frühjahr 2022 das Programm  Klimabonus  ins Leben gerufen. Der wohnungsbezogene Teil,  Klimabonus Wunnen, führt vereinfachte Verfahren für den Zugang zu Fördermitteln für Projekte zur energetischen Sanierung ein und zielt darauf ab, Alternativen zu fossilen Brennstoffen erschwinglicher zu machen. Alle Details zum Klimabonus-Programm finden Sie auf der Website der  Klima-Agentur.

Die Zukunft: Auf dem Weg zu einem konsolidierten Recht auf Wohnen

Anfang 2022 legte Luxemburg eine ehrgeizige Reform des rechtlichen Rahmens für Wohnraum vor. So soll die Wohnraumförderung durch zwei Gesetzentwürfe reformiert werden, die das derzeitige, über 40 Jahre alte Gesetz ersetzen sollen. Der erste Gesetzentwurf wird einen klaren Rahmen für die Finanzierung von erschwinglichem Wohnraum und die Unterstützung seiner Bewohner schaffen. Der zweite Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung und Vereinfachung der individuellen Unterstützung für Miet- und Eigentumswohnungen auf dem privaten Markt vor. Das erklärte Ziel: das Recht auf Wohnen und damit den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten.

"Diese gezielte Politik ist ein starkes Engagement für das Recht auf Wohnen, um ein würdiges, nachhaltiges und qualitativ hochwertiges Zusammenleben für alle zu gewährleisten". Minister für Wohnungsbau, Januar 2022.