Wohnungsbeihilfen Eine Reihe von Beihilfen und Leistungen, um sich zu Hause zu fühlen
Eine würdige und geeignete Unterkunft ist ein wesentlicher Faktor, der zum Wohlbefinden eines jeden Menschen beiträgt. Dies gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Immobilien. In der Verfassung setzt sich Luxemburg für das Recht auf Wohnen ein, das ein Schlüsselelement für den sozialen Zusammenhalt darstellt. Derzeit gibt es eine Reihe von Beihilfen für Privatpersonen. Darüber hinaus wird eine bereits eingeleitete tiefgreifende Reform des gesetzlichen Rahmens in Zukunft eine Aufstockung und eine bessere Verwaltung des Bestands an bezahlbaren öffentlichen Wohnungen und die Verbesserung des Systems der individuellen Beihilfen ermöglichen. Hier erfahren Sie alles über die wichtigsten Fördermaßnahmen für Mieter und Eigentümer, darunter auch solche für nachhaltiges Wohnen und Energieeffizienz.
Wohnbeihilfen für Mieter
Wie findet man eine Wohnung?
Neben dem Privatmarkt verfügen öffentliche Bauträger und Gemeinden über staatlich geförderte Wohnungen, die zu erschwinglichen Preisen vermietet werden. Im Rahmen der nationalen Strategie für bezahlbaren Wohnraum wird dieses Angebot weiter ausgebaut.
Diese Wohnungen werden von den beiden öffentlichen Bauträgern, Fonds für Wohnungswesen und Nationale Gesellschaft für verbilligtes Wohneigentum (Société nationale des habitations à bon marché, SNHBM), sowie von bestimmten Gemeinden oder sozialen Vereinigungen errichtet oder verwaltet.
Im Rahmen des Fonds für Wohnungswesen richtet sich die Vermietung von staatlich subventioniertem Wohnraum an Haushalte mit geringem Einkommen oder an gemeinnützige juristische Personen, deren Gesellschaftszweck die Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Personen umfasst. Die Zugangsvoraussetzungen und praktischen Modalitäten werden auf der Website des Fonds für Wohnungswesen klar erläutert.
Ihrerseits bietet die SNHBM verschiedene Arten von bezahlbaren Mietwohnungen an:
- Wohnungen, deren Eigentümerin die SNHBM ist und die sie zu erschwinglichen Preisen vermietet.
- Erschwinglicher Wohnraum, der förderfähigen Personen im Rahmen der sozialen Mietverwaltung zur Verfügung gestellt wird.
Die soziale Mietverwaltung
Personen mit geringem Einkommen, die Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, haben auch die Möglichkeit, eine Immobilie im Kontext der sozialen Mietverwaltung zu mieten. Ein Partner, der mit dem Wohnungsbauministerium einen Vertrag abgeschlossen hat, stellt für maximal drei Jahre erschwingliche und an die Zusammensetzung des Haushalts angepasste Wohnungen zur Verfügung. Während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Mieter, eine soziale Betreuung in Anspruch zu nehmen. Eine Liste der Vertragspartner finden Sie unter logement.lu.
Staatliche Beihilfen für die Vermietung
Auf der einen Seite können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Diese Beihilfe richtet sich an volljährige Personen, die sich rechtmäßig in Luxemburg aufhalten, über ein geringes Einkommen verfügen und bereits eine Wohnung mieten oder mieten möchten. Die betreffende Wohnung muss als Haupt- und Dauerwohnsitz dienen. Alle Einzelheiten sowie die Formulare für die Beantragung finden Sie unter guichet.lu
Kurze Einführung in den Mietvertrag und die Mietgarantie
Der Mietvertrag oder auch Wohnraummietvertrag ist ein Vertrag, in dem der Eigentümer und der Mieter einer Wohnung die Mietdauer und die Mietbedingungen nach freiem Ermessen festlegen. Die Gesetzgebung in Sachen Mietvertrag gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnraum, der als Hauptwohnung an natürliche Personen vermietet wird. Dieser Vertrag kann mündlich geschlossen werden, aber für eine größere Sicherheit ist es besser, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Das Gesetz sieht vor, dass der Höchstbetrag der Miete, den der Eigentümer verlangen kann, 5% der Summe, die er in das Gebäude investiert hat, nicht überschreiten darf, außer bei erschwinglichen Wohnungen und Luxuswohnungen. Das Ministerium für Wohnungsbau stellt Ihnen eine Broschüre und einen Rechner zur Verfügung, um die Höchstmiete für eine Mietwohnung zu berechnen.
Bei Abschluss des Mietvertrags kann der Vermieter die Zahlung einer Mietkaution verlangen, die drei Monatsmieten nicht übersteigen darf. Mit der Mietkaution soll die Zahlung der Mieten, der Mietnebenkosten sowie etwaiger Schäden am vermieteten Wohnraum sichergestellt werden.
Zur Finanzierung der Mietkaution gibt es eine Beihilfe für volljährige Personen, die sich rechtmäßig in Luxemburg aufhalten und eine Wohnung mieten möchten, aber nicht über die notwendigen Mittel verfügen. Unter bestimmten Bedingungen kann das Ministerium für Wohnungsbau als Bürge auftreten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Begünstigte, den Gesamtbetrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren zusammenzusparen. Alle Bedingungen sowie die Formulare für die Beantragung finden Sie unter guichet.lu
Wohnbeihilfen für Eigentümer
Wie findet man eine Wohnung?
Das Wohnungsangebot des Fonds für Wohnungswesen ist für Personen bestimmt, die gewisse Bedingungen erfüllen, darunter, dass sie eine natürliche Person sind und die Wohnung ausschließlich zu persönlichen Wohnzwecken nutzen und nicht bereits Eigentümer in Luxemburg oder im Ausland sind. Alle Einzelheiten zu den praktischen Modalitäten und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website des Fonds für Wohnungswesen.
Die SNHBM bietet schlüsselfertige Wohnungen im Stadium der vollständigen Fertigstellung auf der Grundlage bestimmter Kriterien, insbesondere der Einkommens- und Vermögensgrenzen, an. Auf ihrer Website gibt Ihnen die SNHBM detailliert Auskunft über ihre aktuellen und zukünftigen Projekte.
Andere öffentliche Beihilfen
Über die erschwinglichen öffentlichen Wohnungen hinaus gibt es vier verschiedene Arten von Beihilfen für den Erwerb von Wohneigentum: direkte Kapitalbeihilfen, Zinsbeihilfen für die Rückzahlung eines Darlehens, indirekte Beihilfen (Steuervergünstigungen) und Beihilfen im Zusammenhang mit nachhaltigem Wohnungsbau und Energieeffizienz.
Direkte Finanzbeihilfen
- Erwerbsprämie. Die Höhe dieser Prämie wird in Abhängigkeit vom Einkommen und der Familiensituation des Antragstellers festgelegt. Sie kann zwischen 250 und 9.700 Euro betragen, wobei es bei Eigentumswohnungen zu Steigerungen von +30% und bei Doppelhaushälften von +15% kommen kann. Sie kann nur einmal demselben Empfänger gewährt werden.
- Wohnungsbauprämie, mit ähnlichen Beträgen und Bedingungen wie die Erwerbsprämie.
- Sparprämie. Wenn Sie gespart haben, um eine Wohnung zu kaufen oder zu bauen, sind Sie möglicherweise berechtigt, diese Prämie zu erhalten. Diese Hilfe ist an Kauf- und Bauprämien gekoppelt und ihr Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro.
- Staatsbürgschaft. Um einen Immobilienkredit zu gewähren, verlangen die Banken Sicherheiten. Wenn Sie nicht in der Lage sind, ausreichende Sicherheiten für die Finanzierung des Darlehens für den Erwerb, den Bau oder die Verbesserung von Wohnraum zu stellen, kann der Staat helfen, dieses Darlehen zu garantieren.
Zinsbeihilfen für die Rückzahlung eines Kredits
- Zinssubvention. Sie ermöglicht es, die monatlichen Kosten für die Rückzahlung eines Darlehens für den Erwerb, den Bau oder die Verbesserung der Wohnung, die als Hauptwohnsitz dient, zu senken. Die Darlehen werden bis zu einem Höchstbetrag von 175.000 Euro berücksichtigt.
- Zinsvergünstigung. Sie kommen möglicherweise infrage, wenn Sie mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind haben. Sie ermöglicht es, die monatlichen Kosten des Hypothekendarlehens für den Erwerb, den Bau oder die Verbesserung der Wohnung um 0,50% pro Kind zu senken. Diese Förderung kann mit der Zinssubvention kumulier.
Indirekte Finanzbeihilfen: Steuervergünstigungen
Zahlreiche indirekte Beihilfen sind derzeit vorgesehen; daher laden wir Sie ein, alle Modalitäten in der Rubrik Steuern auf der Website logement.lu sowie die praktischen Details der zu befolgenden Schritte auf guichet.lu einzusehen.
Beihilfen im Zusammenhang mit nachhaltigem Wohnen und Energieeffizienz
Heutzutage muss eine Wohnung den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung in ihren drei Dimensionen entsprechen: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Um dies anzugehen, sieht das Ministerium für Wohnungsbau eine Reihe von Beihilfen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz vor:
- der Klimabonus ist eine Beihilferegelung, die die nachhaltige energetische Renovierung von Wohnraum fördern soll.
- staatliche Bürgschaft für ein Klimadarlehen, eine Regelung für Haushalte mit geringem oder niedrigem Einkommen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 50.000 Euro über 15 Jahre.
- KlimaPrêt, das die Zinslast für ein Darlehen zur energetischen Sanierung der Haupt- oder Dauerwohnung senkt. Der maximale Betrag, der in Betracht gezogen werden kann, beträgt 100.000 Euro.
- finanzielle Unterstützung für das LENOZ-Zertifikat, mit einem Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Einfamilienhaus und 750 Euro pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern.
Sich immer weiterentwickelnde Beihilfen
Sie finden alle wichtigen Informationen zur finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien auf der Website der Klima-Agence, insbesondere in Bezug auf den Energiepass, den Bau eines Niedrigenergie-/Passivhauses, die Förderprämie für Strom aus erneuerbaren Energien oder die finanzielle Beihilfe.
Die Zukunft: Auf dem Weg zu einem konsolidierten Recht auf Wohnen
Anfang 2022 legte Luxemburg eine ehrgeizige Reform des rechtlichen Rahmens für Wohnraum vor. So soll die Wohnraumförderung durch zwei Gesetzentwürfe reformiert werden, die das derzeitige, über 40 Jahre alte Gesetz ersetzen sollen. Der erste Gesetzentwurf wird einen klaren Rahmen für die Finanzierung von erschwinglichem Wohnraum und die Unterstützung seiner Bewohner schaffen. Der zweite Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung und Vereinfachung der individuellen Unterstützung für Miet- und Eigentumswohnungen auf dem privaten Markt vor. Das erklärte Ziel: das Recht auf Wohnen und damit den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten.
"Diese gezielte Politik ist ein starkes Engagement für das Recht auf Wohnen, um ein würdiges, nachhaltiges und qualitativ hochwertiges Zusammenleben für alle zu gewährleisten". Minister für Wohnungsbau, Januar 2022.
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