Wohnungsbeihilfen Prämien und Dienstleistungen, damit Sie sich wie zu Hause fühlen

Eine würdige und geeignete Unterkunft ist einer der Faktoren, die zum Wohlbefinden von Menschen beitragen, egal ob es sich um Mieter oder Eigentümer von Immobilien handelt. Mit der im September 2023 in Kraft getretenen, jüngsten Reform des gesetzlichen Rahmens wird das System der individuellen Beihilfen verbessert und eine bessere Verwaltung des Bestands an bezahlbaren öffentlichen Wohnungen ermöglicht. Hier erfahren Sie alles über die wichtigsten Fördermaßnahmen für Mieter und Eigentümer, darunter auch solche für nachhaltiges Wohnen und Energieeffizienz.

Wohnbeihilfen für Mieter

Wie findet man eine Wohnung?

Neben dem Privatmarkt verfügen öffentliche Bauträger und Gemeinden über staatlich geförderte Wohnungen, die zu erschwinglichen Preisen vermietet werden. Im Rahmen der nationalen Strategie für bezahlbaren Wohnraum wird dieses Angebot weiter ausgebaut.

Diese Wohnungen werden von den beiden öffentlichen Bauträgern, Fonds für Wohnungswesen und Nationale Gesellschaft für verbilligtes Wohneigentum (Société nationale des habitations à bon marché, SNHBM), sowie von bestimmten Gemeinden oder sozialen Vereinigungen errichtet oder verwaltet.

Im Rahmen des Fonds für Wohnungswesen richtet sich die Vermietung von staatlich subventioniertem Wohnraum an Haushalte mit geringem Einkommen oder an gemeinnützige juristische Personen, deren Gesellschaftszweck die Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Personen umfasst. Die Zugangsvoraussetzungen und praktischen Modalitäten werden auf der Website des Fonds für Wohnungswesen klar erläutert.

Die SNHBM bietet ihrerseits zwei Arten von bezahlbaren Mietwohnungen an:

  • Wohnungen, deren Eigentümerin die SNHBM ist und die sie zu erschwinglichen Preisen vermietet.
  • Erschwingliche Wohnungen, die sie Menschen zur Verfügung stellt, die im Rahmen der sozialen Mietverwaltung dafür infrage kommen.

Die soziale Mietverwaltung

Personen mit geringem Einkommen, die Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, haben auch die Möglichkeit, eine Immobilie im Kontext der sozialen Mietverwaltung zu mieten. Ein Partner, der mit dem Wohnungsbauministerium einen Vertrag abgeschlossen hat, stellt für maximal drei Jahre erschwingliche und an die Zusammensetzung des Haushalts angepasste Wohnungen zur Verfügung. Während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Mieter, eine soziale Betreuung in Anspruch zu nehmen. Eine Liste der Vertragspartner finden Sie unter  logement.lu.

Staatliche Beihilfen für die Vermietung

Auf der einen Seite können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Diese Beihilfe richtet sich an volljährige Personen, die rechtmäßig in Luxemburg ansässig sind, über ein geringes Einkommen verfügen und bereits eine Wohnung mieten oder mieten möchten. Die betreffende Wohnung muss als Haupt- und Dauerwohnsitz dienen. Alle Einzelheiten sowie die Formulare für die Beantragung finden Sie unter guichet.lu

Kurze Einführung in den Mietvertrag und die Mietgarantie

Der Mietvertrag oder auch Wohnraummietvertrag ist ein Vertrag, in dem der Eigentümer und der Mieter einer Wohnung die Mietdauer und die Mietbedingungen nach freiem Ermessen festlegen. Die Gesetzgebung in Sachen Mietvertrag gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnraum, der als Hauptwohnung an natürliche Personen vermietet wird. Dieser Vertrag kann mündlich geschlossen werden, aber für eine höhere Sicherheit ist es besser, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Das Gesetz sieht vor, dass der Höchstbetrag der Miete, den der Eigentümer verlangen kann, 5% der Summe, die er in das Gebäude investiert hat, nicht überschreiten darf, außer bei erschwinglichen Wohnungen und Luxuswohnungen. Das Ministerium für Wohnungsbau stellt Ihnen eine Broschüre und einen Rechner zur Verfügung, um die Höchstmiete für eine Mietwohnung zu berechnen.

Bei Abschluss des Mietvertrags kann der Vermieter die Zahlung einer Mietkaution verlangen, die drei Monatsmieten nicht übersteigen darf. Mit der Mietkaution soll die Zahlung der Mieten, der Mietnebenkosten sowie etwaiger Schäden am vermieteten Wohnraum sichergestellt werden.

Zur Finanzierung der Mietkaution gibt es Unterstützung für Erwachsene mit rechtmäßigem Wohnsitz in Luxemburg, die eine Unterkunft mieten möchten, aber nicht über die erforderlichen Mittel verfügen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Ministerium für Wohnungswesen als Bürge fungieren. Im Gegenzug verpflichtet sich der Begünstigte, den Gesamtbetrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren zusammenzusparen. Alle Bedingungen sowie die Formulare für die Beantragung finden Sie unter guichet.lu

Bienvenue chez vous – Wëllkomm an ärem Doheem

Mit der im September 2023 in Kraft getretenen, jüngsten Reform des gesetzlichen Rahmens wird das System der staatlichen Beihilfen verbessert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen:

  • Adresse: 11, rue de Hollerich. L-1741 Luxemburg
  • Kontakt: Tel.: +352 8002 10 10 (Telefonzentrale 8:00-16:00 Uhr) E-Mail: guichet@ml.etat.lu
  • Publikumsverkehr: montags-freitags: 8:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr; donnerstags nur nach Terminvereinbarung.

Wohnbeihilfen für Eigentümer

Wie findet man eine Wohnung?

Das Wohnungsangebot des Fonds für Wohnungswesen ist für Personen bestimmt, die gewisse Bedingungen erfüllen, darunter, dass sie eine natürliche Person sind und die Wohnung ausschließlich zu persönlichen Wohnzwecken nutzen und nicht bereits Eigentümer in Luxemburg oder im Ausland sind. Alle Einzelheiten zu den praktischen Modalitäten und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website des Fonds für Wohnungswesen.

Die SNHBM bietet schlüsselfertige Wohnungen im Stadium der vollständigen Fertigstellung auf der Grundlage bestimmter Kriterien, insbesondere der Einkommens- und Vermögensgrenzen, an. Auf ihrer Website gibt Ihnen die SNHBM detailliert Auskunft über ihre aktuellen und zukünftigen Projekte.

Andere öffentliche Beihilfen

Direkte Finanzbeihilfen

  • Staatsbürgschaft. Um einen Immobilienkredit zu gewähren, verlangen die Banken Sicherheiten. Wenn Sie nicht in der Lage sind, ausreichende Sicherheiten  für die Finanzierung des Darlehens für den Erwerb, den Bau, die Verbesserung, den Umbau oder die Renovierung von Wohnraum, der als ständiger Hauptwohnsitz dient, zu stellen, kann der Staat Sie bei der Besicherung dieses Darlehens unterstützen.
  • Wohneigentumserwerbsprämie. Die Höhe dieser Prämie wird  in Abhängigkeit vom Einkommen und der Familiensituation der antragstellenden Person festgelegt. Sie kann  zwischen 500 und 10.000 Euro betragen, wobei es bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern zu Steigerungen von +40% und bei Doppelhaushälften von +15% kommen kann.
  • Sparprämie. Wenn Sie  gespart haben,  um eine Wohnung zu kaufen oder zu bauen, sind Sie möglicherweise berechtigt, diese Prämie zu erhalten. Diese Beihilfe ist mit den Wohneigentumserwerbsprämien verbunden, und ihr Höchstbetrag  beläuft sich auf 500 Euro/Jahr und 5.000 Euro/10 Jahre.
  • Prämie für die Schaffung einer integrierten Wohnung. Sie dient der Schaffung einer zweiten Wohnung in einem Einfamilienhaus. Der Betrag dieser Prämie ist auf 10.000 Euro festgesetzt.
  • Sanierungsprämie. Sie dient der Verbesserung der Wohn-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen der Wohnungen, die den ständigen oder hauptsächlichen Wohnsitz darstellen.
  • Prämie für den behindertengerechten Ausbau. Sie findet auf den Ausbau Anwendung, dessen Kosten nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 60% der aufgewandten Arbeitskosten, wobei 20.000 Euro/Person nicht überschritten werden dürfen.
     

Zinsbeihilfen für die Rückzahlung eines Kredits

  • Zinssubvention. Sie ermöglicht es,  die monatlichen Kosten für die Rückzahlung eines Darlehens für den Erwerb oder die Verbesserung der Wohnung,  die als Hauptwohnsitz dient, zu senken. Die  Darlehen  werden bis zu einem  Höchstbetrag von 200.000 Euro berücksichtigt. Mit dieser Subvention ist es ebenfalls möglich, die monatlichen Kosten für die Rückzahlung in Höhe von 20.000 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind unter Berücksichtigung eines Höchstbetrags von 280.000 Euro zu senken.
     

Indirekte Finanzbeihilfen: Steuervergünstigungen

Zahlreiche indirekte Beihilfen sind derzeit vorgesehen; daher laden wir Sie ein, alle Modalitäten in der Rubrik Steuern auf der Website logement.lu sowie die praktischen Details der zu befolgenden Schritte auf guichet.lu einzusehen.
 

Beihilfen im Zusammenhang mit nachhaltigem Wohnen und Energieeffizienz

Heutzutage muss eine Wohnung den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung in ihren drei Dimensionen entsprechen: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Um dies anzugehen, sieht das Ministerium für Wohnungsbau eine Reihe von Beihilfen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz vor:

  • Staatsbürgschaft für Klimadarlehen. Das von der Bürgschaft gedeckte Darlehen muss für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung oder der technischen Ausstattung eines bereits mindestens 10 Jahre bestehenden ständigen Hauptwohnsitzes verwendet werden. Der Höchstbetrag beläuft sich auf  50.000 Euro über 15 Jahre.
  • Zinssubvention für Klimadarlehen, die die Zinslast für ein Darlehen zur energetischen Sanierung des ständigen Hauptwohnsitzes senkt. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 100.000 Euro pro Immobilie.
  • Klimabonus,  eine Beihilferegelung, die die energetische  Renovierung und den nachhaltigen  Bau von Wohnraum fördern soll. Er kann um den Topup Kimabonus ergänzt werden.

Klima-Agence

Sie finden alle wichtigen Informationen zur finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien auf der Website der Klima-Agence, insbesondere in Bezug auf den Energiepass, den Bau eines Niedrigenergie-/Passivhauses, die Förderprämie für Strom aus erneuerbaren Energien oder die finanziellen Beihilfen.

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