Sozialversicherungswesen

Luxemburg verfügt über eines der weltweit leistungsstärksten Sozialversicherungssysteme, das sowohl Einwohnern als auch Grenzgängern offensteht. Der Anspruch auf Sozialleistungen stellt eine wichtige Säule der luxemburgischen Gesellschaft dar und gewährleistet eine generelle Absicherung und Gleichbehandlung für alle. Erfahren Sie mehr über die Funktionsweise des Sozialversicherungssystems, verstehen Sie die Anmeldeverfahren, und finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen zur Orientierung.

Wie funktioniert das luxemburgische Sozialversicherungssystem?

Das luxemburgische Sozialversicherungssystem bietet allen Einwohnern und Personen, die im Großherzogtum einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, eine Absicherung und Sozialleistungen. Alle in Luxemburg berufstätigen Personen müssen von ihrem Arbeitgeber bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale, CCSS) angemeldet werden oder sich als Selbstständige selbst anmelden. Bestimmte Personen wie beispielsweise im Ausland tätige Einwohner oder Gelegenheitsarbeiter können sich freiwillig anmelden. Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder des Versicherten, die nicht selbst versichert sind, gelten als mitversichert.

Alle Versicherten haben Anspruch auf eine generelle und umfassende Absicherung durch die einzelnen Sozialversicherungskassen, die Leistungen in folgenden Fällen beinhaltet:

  • Krankheit;
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten;
  • Mutterschaft und Familie;
  • Rente und Vorruhestand;
  • Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit;
  • Arbeitslosigkeit;
  • Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS).

Die Sozialversicherungsbeiträge zulasten der Arbeitnehmer werden von der CCSS entsprechend der Höhe des Lohns festgesetzt und monatlich vom Einkommen einbehalten.

Das Sozialversicherungswesen wird von öffentlich-rechtlichen Anstalten verwaltet, die von den verschiedenen Sozialpartnern geführt werden. Das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit und die Generalinspektion der Sozialen Sicherheit spielen eine übergeordnete Rolle bei der Gestaltung und Kontrolle des Sektors.

© SIP / Jean-Christophe Verhaegen

Alle Sozialversicherungsdienste unter einem Dach

Die Cité de la Sécurité sociale vereint die wichtigsten Sozialversicherungsträger unter einem Dach:

Gesundheitsleistungen und Erstattungen

Nachdem der Arbeitgeber die Anmeldung bei der CCSS vorgenommen hat, kümmert sich Letztere um die Anmeldung der Person bei einer der vier Kassen:

Nach der Anmeldung erhält die Person eine nationale Versichertenkarte mit einer 13-stelligen Identifikationsnummer, die bei jedem Kontakt mit einem Gesundheitsdienstleister (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser usw.) vorzulegen ist.

Die Kassen erstatten einen Großteil der Gesundheitsleistungen wie beispielsweise ärztliche oder therapeutische Behandlungen. Der Patient zahlt grundsätzlich die gesamte Leistung und bekommt dann die Kosten teilweise erstattet. Ärzte und Zahnärzte können allerdings seit März 2024 von der direkten Sofortzahlung (PID) Gebrauch machen, nach der der Patient lediglich seinen Anteil zahlt und der Arzt die Erstattung seitens der Krankenkasse erhält. Die Nutzung der PID ist weiterhin fakultativ – wenden Sie sich also an Ihren Arzt, um zu erfahren, ob er sie bereits eingeführt hat.

Personen, die eine umfassendere Absicherung wünschen, können sich optional bei einer Versicherung auf Gegenseitigkeit wie zum Beispiel der Medizinischen Zusatzkasse (CMCM) anmelden oder eine Zusatzkrankenversicherung bei ihren privaten Versicherungen abschließen.

Die Rentenversicherung: was man über das Rentensystem wissen sollte

Jede Person, die im Großherzogtum eine berufliche Tätigkeit im Privatsektor ausübt oder eine Entgeltersatzleistung bezieht, ist durch das allgemeine Rentensystem abgesichert. Die Anmeldung erfolgt bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP), deren Aufgaben auch die Gewährung von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und für Hinterbliebene umfasst. Neben dem allgemeinen Rentenversicherungssystem gibt es spezielle Rentensysteme für Beamte und Angestellte des öffentlichen Sektors sowie für Angestellte der Nationalen Eisenbahngesellschaft.

Diese erste Säule der Altersvorsorge wird durch die monatlichen Rentenbeiträge zulasten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers abgesichert, die sich auf 8% des Bruttoeinkommens belaufen. Um in den Genuss der Altersrente zu gelangen, muss der Versicherte das Alter von 65 Jahren erreicht und mindestens 10 Jahre lang (120 Monate) Beiträge gezahlt haben. Eine vorzeitige Rente kann unter bestimmten Voraussetzungen ab dem Alter von 57 Jahren bewilligt werden.

Eine zweite Säule der Altersvorsorge stellen die Zusatzrentensysteme dar, die von Unternehmen freiwillig eingerichtet werden. Zur dritten Säule gehören die Zusatzrentenversicherungen, die von privaten Versicherungsgesellschaften und Banken angeboten werden.