Benelux-Union
Die Benelux-Union ist ein regierungsübergreifendes Kooperationsabkommen und enstand 1944. Das Akronym "Benelux" setzt sich aus den Namen der drei teilnehmenden Länder, Belgique, Nederland und Luxembourg, zusammen. Diese dreigliedrige Union kann als Vorreiter der Europäischen Integration betrachtet werden. Heute konzentriert sie sich auf drei Schlüsselthemen: Wirtschaft, nachhaltigen Entwicklung und Justiz.
Eine bewegte gemeinsame Vergangenheit
Die drei Länder Belgien, die Niederlande und Luxemburg haben eine lange gemeinsame Vergangenheit. Mehr als fünfzig Jahre lang trug der König der Niederlande auch den Titel Großherzog von Luxemburg. Im Jahr 1921, nach dem Ersten Weltkrieg, hatte sich das Großherzogtum Luxemburg in einem Zoll-und Währungsabkommen mit Belgien unter der Belgisch-Luxemburgischen-Wirtschaftsunion (BLEU) engagiert.
1944, während des Zweiten Weltkriegs, unterzeichneten die Regierungen der drei Länder Belgien, Niederlande, Luxemburg, noch im Exil in London, ein Abkommen über eine Zollunion. Diese am 1. Januar 1948 in Kraft getretene Zollunion schuf die Importzölle auf den Binnenhandelsverkehr ab und legte einen Tarif für den Außenhandel fest.
Die Benelux-Wirtschaftsunion, die durch den Vertrag vom 3. Februar 1958 für eine Dauer von 50 Jahren eingeführt wurde, hat als Ziel, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern zu erweitern und zu vertiefen. Die Hauptziele sind insbesondere:
- freier Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr;
- Abstimmung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik;
- gemeinsame Handelspolitik.
Der Benelux-Vertrag trat 1960 in Kraft.
Und heute?
50 Jahre später wurde im Hinblick auf das Auslaufen des Vertrages von 1958 am 17. Juni 2008 ein neuer Vertrag zur Änderung des ursprünglichen Vertrags unterzeichnet. Aufgrund dessen konzentriert sich die Benelux-Zusammenarbeit, die heute "Benelux-Union" heißt, auf drei Hauptthemen:
- Binnenmarkt und Wirtschaftsunion;
- nachhaltige Entwicklung;
- Justiz und Inneres.
Der Benelux hat oft als Modell für die Vertiefung der europäischen Kooperation gedient. In der Tat waren einige Bereiche der Zusammenarbeit so erfolgreich, dass ihre Anwendung auf die europäische Ebene ausgedehnt worden ist. Dies gilt insbesondere für den freien Personenverkehr (Schengener Abkommen), den Binnenmarkt (Wirtschaftsunion) oder die polizeiliche Zusammenarbeit.
Funktionsweise
Die Benelux-Union arbeitet über verschiedene Institutionen:
- der Ministerausschuss ist oberstes Entscheidungsorgan der Union und legt die Ausrichtung und Prioritäten der Benelux-Union fest;
- der aus hochrangigen Beamten der zuständigen nationalen Ministerien bestehende Benelux-Rat hat insbesondere zur Aufgabe, die Dossiers für die Minister vorzubereiten;
- das Generalsekretariat Benelux initiiert, unterstützt und gewährleistet die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Sicherheit;
- der Beratende Interparlamentarische Benelux-Rat setzt sich aus 49 Abgeordneten aus den drei Ländern zusammen und informiert und berät ihre jeweiligen Regierungen zu Benelux-Themen;
- der Benelux-Gerichtshof garantiert die Einheitlichkeit in der Anwendung der Benelux-Gesetzgebung (geistiges Eigentum, Zwangsgeld, Beitreibung von Steuerforderungen, Vogelschutz, steuerliche Gleichbehandlung).
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