Geistiges Eigentum

Zugängliche und reaktionsfähige Akteure, ein reichhaltiges Umfeld für Forschung und Entwicklung und eine günstige Sprachsituation: Luxemburg bietet ein günstiges Umfeld für die Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum, seien es Patente, Marken, Designs, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte.

Ein günstiges Umfeld für Ihre Rechte an geistigem Eigentum

Das Ergebnis geistiger Bemühungen wird durch nationale und internationale Gesetze und Konventionen als geistiges Eigentumsrecht zum Schutz bestimmter immaterieller Vermögenswerte anerkannt.

Die bemerkenswerten Leistungen Luxemburgs auf dem Gebiet des geistigen Eigentums werden regelmäßig sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf internationaler Ebene hervorgehoben, während das Land die  Zahl der Arbeitsplätze in Wirtschaftssektoren mit einer hohen Dichte an Rechten an geistigem Eigentum deutlich erhöht hat. Heute wächst der Anteil von Eigentumsrechten am Marktwert von Unternehmen, die dadurch zu einem der wichtigsten  Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung geworden sind.

In Luxemburg reichen sich geistiges Eigentum und Innovation die Hand

Neben seiner attraktiven F&E-Politik verfügt Luxemburg über weitere unbestreitbare Vorteile:

  • eine flexible Sprachenregelung in Verwaltungsangelegenheiten: insbesondere für Patent- und Markenanmeldungen, womit prozedurale Kosten eingespart werden. Mehrsprachigkeit  ist auch einer der Hauptvorteile der luxemburgischen Wirtschaft, die  das Land zu den wettbewerbsfähigsten der Welt macht. Darüber hinaus sind Fachleute der Branche und alle relevanten Akteure in der Lage, mehrsprachige Beratung und Dienstleistungen anzubieten;
  • Günstige steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen: die Nettoeinnahmen aus der Verwertung von Patenten, Marken, Designs, Urheberrechten an Software oder Domainnamen, die nach dem 31. Dezember 2007 erworben oder geschaffen wurden, profitieren unter gewissen  Bedingungen von einer 80%igen Steuerbefreiung, so dass  Sie maximal von den Früchten Ihres geistigen, kommerziellen oder künstlerischen Schaffens profitieren können. Die  2018 eingeführten Regelungen  präzisieren  diese Steuerregelung für geistiges Eigentum,  die Teil der Gesamtstrategie der Regierung zur Konsolidierung eines wettbewerbsfähigen Innovationsrahmens unter Beachtung der neuen internationalen und europäischen Steuergrundsätze ist;
  • Zugängliche Akteure: in einem kleinen Land wie Luxemburg sind die Wege kurz und die Hierarchien flach. Es ist daher umso einfacher,  einen Entscheidungsträger in diesem Bereich zu kontaktieren und schnelle Antworten zu erhalten;
  • Kompetente Ansprechpartner: In Luxemburg fallen alle Bereiche des geistigen Eigentums in die Zuständigkeit einer einzigen nationalen Verwaltung, nämlich des Amtes für geistiges Eigentum (Office de la propriété intellectuelle,  OPI) des Ministeriums für Wirtschaft. Dieses ist für  den Rechts- und Verwaltungsrahmen in Bezug auf die den Unternehmen und Gründern angebotenen Instrumente zuständig, welche es ihnen ermöglichen, den Wert ihres geistigen Eigentums zu schützen und zu steigern, wie beispielsweise die Verwaltung von Patenten für Erfindungen. Das Institut für geistiges Eigentum Luxemburg (Institut de la  propriété intellectuelle Luxembourg, IPIL), das als primäre Anlaufstelle für Unternehmen dient, entwickelt und bietet Unterstützungs- und Begleitdienste für Unternehmen, Forschungsakteure, öffentliche Einrichtungen und jedes andere interessierte Publikum durch die Entwicklung und Durchführung von Trainings-, Werbe- und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Amt für geistiges Eigentum

19-21, boulevard Royal
L-2914 Luxembourg

Tel.: (+352) 247-84113

E-Mail: dpi@eco.etat.lu

Luxemburger Institut für geistiges Eigentum

134, route d'Arlon
L-8008 Strassen

Tel.: (+352) 247-80210

E-Mail: info@ipil.lu