Der Großherzog
Luxemburg ist aktuell das einzige Großherzogtum der Welt und der Großherzog ist das Staatsoberhaupt. Er verkörpert die Unabhängigkeit des Landes und die Beständigkeit eines Staates, der stark von den Wechselfällen der Geschichte geprägt wurde.
Repräsentative Demokratie und konstitutionelle Monarchie
Der luxemburgische Staat ist eine repräsentative Demokratie in Form einer konstitutionellen Monarchie und das Volk ist Träger der Staatsgewalt. Der Großherzog übt seine Macht in Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen des Landes aus. Er besitzt einzig und allein die Befugnisse, die ihm durch die Verfassung und die Gesetze ausdrücklich verliehen werden.
Großherzog Henri ist seit 2000 "Staatschef, Symbol der Einheit des Staates und Garant der nationalen Unabhängigkeit" (Artikel 33 der Verfassung). Als solcher genießt er eine wesenseigene Rechtslage und Vorrechte, die an seine Funktion gebunden sind. Seine Macht wird ihm durch dynastische Erbfolge zuteil.
Vorrechte des Großherzogs
Die Verfassung des Großherzogtums gewährt dem Großherzog große Vorrechte. Jedoch zeigt die Wirklichkeit, dass die Ausübung der großherzoglichen Herrschergewalt pragmatischer gehandhabt wird, als es die Verfassung vorzugeben scheint.
Der Großherzog beteiligt sich an der Legislative und übt die Exekutive aus. Demnach besagt die Verfassung, dass der Großherzog die Gesetze verkündet. Die Verkündung ist ein Rechtsakt durch welchen der Großherzog den Inhalt des Gesetzes bestätigt und dessen Veröffentlichung und Ausführung anordnet.
Auf internationaler Ebene schließt der Großherzog Vertäge ab und achtet auf die Wahrung der Interessen des Staates und der luxemburgischen Staatsangehörigen.
Die verordnungsrechtliche Befugnis des Großherzogs besteht darin, die zur Durchführung der Gesetze erforderlichen Verordnungen und Erlasse zu erlassen. Er kann diese Kompetenz an die Mitglieder seiner Regierung übertragen.
In der Theorie regelt der Großherzog die Organisation seiner Regierung, indem er seine Minister frei wählt In der Praxis jedoch, sucht der Großherzog aufgrund der Wahlergebnisseden Premierminister aus, welcher dem Großherzog die Mitglieder der Regierung vorstellt. Hierbei handelt es sich normalerweise um Persönlichkeiten, die Mitglieder der in der Abgeordnetenkammer vertretenen politischen Parteien sind.
Das Recht wird im Namen des Großherzogs von den Gerichtshöfen und Gerichten gesprochen. Die Urteile werden in seinem Namen ausgeführt (Artikel 49). Doch er hat keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Ausübung der Judikative.
Vererbung der Krone des Großherzogtums
Die Krone des Großherzogtums ist gemäß Familienpakt vom 30. Juni 1783 innerhalb der Familie Nassau erblich.
Vor 2011 bestimmte der Famillienvertrag, dass die Krone direkt auf den erstgeborenen männlichen Nachkommen, unter Ausschluss der weiblichen Nachkommen, übergeht. Im Juni 2011 wurde die Gleichstellung von Männern und Frauen in Bezug auf die Thronfolge durch die Änderung des Familienpakts von 1783 eingeführt.
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