Heirat und Partnerschaften

Sie und Ihr Partner haben die Absicht, Ihre Beziehung in Luxemburg offiziell zu machen? Das Großherzogtum bietet Ihnen verschiedene Optionen, um "JA" zu sagen.

Heiraten ist in Luxemburg immer noch beliebt: in der Tat geben sich jedes Jahr etwa 2.000 Paare das Jawort. Weitere bemerkenswerte Fakten: über 10% der Ehen werden zwischen Luxemburgern und Nicht-Luxemburgern geschlossen, und seitdem homosexuelle Ehen 2015 gesetzlich anerkannt wurden, werden jedes Jahr rund 50 Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen geschlossen.

Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft?

Das Land bietet mehrere mögliche Partnerschaften an, darunter natürlich die Heirat als bei weitem beliebteste Form der Partnerschaft, aber auch die eingetragene Lebenspartnerschaft PACS.

Um in Luxemburg eine standesamtliche Ehe eingehen zu können, müssen die zukünftigen Eheleute mindestens 18 Jahre alt sein, und einer von beiden muss seinen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben. Allerdings können auch minderjährige Paare heiraten. In diesem Fall ist jedoch eine Genehmigung des Staatsanwalts erforderlich. Um beim Bürgermeister oder Schöffen der Gemeinde, in der man heiratet, vorstellig werden zu können, müssen jedoch mindestens 2 Monate (3 Monate, wenn einer der Ehepartner nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt) für die administrativen Formalitäten eingeplant werden.

Die standesamtlich geschlossene Ehe ist gesetzlich gültig, die kirchliche Trauung hingegen nicht. In der Tat kann eine kirchliche Trauung nur nach einer standesamtlichen Eheschließung vollzogen werden.

Neben der standesamtlichen Ehe gibt es auch die Möglichkeit der eingetragenen Lebenspartnerschaft PACS. In diesem Fall lassen sich die Lebenspartner ihre Partnerschaft vor dem Standesbeamten der Gemeinde, in der sie wohnen, beurkunden. Sowohl die eingetragene Lebenspartnerschaft als auch die standesamtliche Ehe steht hetero- und homosexuellen Paaren offen. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet für Lebenspartner Rechte, die mit den für Eheleute geltenden vergleichbar sind, beispielsweise in Bezug auf die soziale Absicherung oder steuerliche Vergünstigungen.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Die eingetragene Lebenspartnerschaft oder PACS ist in Luxemburg noch relativ neu, da sie erst per Gesetz vom 9. Juli 2004 eingeführt wurde. Sie schafft Rechtssicherheit in zivilen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belangen für beide Partner unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die ohne Trauschein zusammenleben wollen. Es handelt sich dabei um die gesetzliche Anerkennung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Unter Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft versteht man eine Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die „Lebenspartner” genannt werden, als Paar zusammenleben und eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben, indem sie gemeinsam beim Standesbeamten der Gemeinde ihres gemeinsamen Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts vorstellig geworden sind, um ihre Partnerschaft persönlich und gemeinsam beurkunden zu lassen.

Jeder kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit eine homo- oder heterosexuelle Lebenspartnerschaft schließen, vorausgesetzt, er hat seinen rechtmäßigen Wohnsitz auf luxemburgischem Staatsgebiet.

Die Bräuche

Die Bräuche hängen stark von den Vorlieben des Paares ab. Auch wenn beispielsweise das weiße Hochzeitskleid nach wie vor sehr beliebt ist, gibt es diesbezüglich keine festen Regeln, und alle Farben sind erlaubt. Der Bräutigam trägt seinerseits im Allgemeinen einen dunklen Anzug mit Accessoires, die farblich zu denen der Braut passen.

Wenn das Paar beschließt, auch kirchlich zu heiraten, finden die Trauungen (standesamtlich/kirchlich) oft sehr zeitnah statt, manchmal innerhalb einer Woche. In diesem Fall wird das große Hochzeitsfest meistens für die kirchliche Trauung organisiert.

Was das Fest betrifft, folgt einem Umtrunk/Sektempfang mit Freunden, Kollegen und entfernten Verwandten ein Festessen im engeren Kreis (enge Freunde, Familie...) mit dem Brautpaar. Zu den Höhepunkten des Abends zählen zweifellos der Hochzeitstanz, der Wurf des Brautstraußes und das Anschneiden der Hochzeitstorte.

Und was die Geschenke betrifft, nutzen die meisten Paare gerne eine Hochzeitsliste , die in einem oder mehreren Geschäften hinterlegt wird, um die Haushaltsausstattung zu vervollständigen oder die sehnlichst erwartete Hochzeitsreise zu finanzieren.

Scheidung oder Trennung?

Rechtlich gelten Personen, die sich scheiden lassen, als verheiratet, unabhängig vom ehelichen Güterstand. Das luxemburgische Recht räumt einem Ehepaar die Möglichkeit der Scheidung ein. Neben der Scheidung sieht das Gesetz auch eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes vor, die die Ehe nicht automatisch beendet. 

Es gibt in Luxemburg drei Formen der Scheidung:

  • die Scheidung wegen Verschuldens,
  • die Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe,
  • die einvernehmliche Scheidung.

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