Heirat und Partnerschaften
Sie und Ihr Partner haben die Absicht, Ihre Beziehung in Luxemburg offiziell zu machen? Das Großherzogtum bietet Ihnen verschiedene Optionen, um "Ja" zu sagen.
Heiraten ist in Luxemburg immer noch beliebt: in der Tat geben sich jedes Jahr etwa 2.500 Paare das Jawort. Weitere bemerkenswerte Fakten: über 30% der Ehen werden zwischen Luxemburgern und Nicht-Luxemburgern geschlossen, und seitdem homosexuelle Ehen 2015 gesetzlich anerkannt wurden, werden jedes Jahr rund 3,5% Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen geschlossen.
Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft?
Das Land bietet mehrere mögliche Partnerschaften an, darunter natürlich die Heirat als bei weitem beliebteste Form der Partnerschaft, aber auch die eingetragene Lebenspartnerschaft PACS.
Um in Luxemburg eine standesamtliche Ehe schließen zu können, müssen die zukünftigen Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein, sofern nicht vom Vormundschaftsrichter eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Einer der beiden zukünftigen Ehepartner muss seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg haben. Vor der Eheschließung müssen mehrere behördliche Formalitäten erledigt und bei der zuständigen Gemeinde ein Antrag gestellt werden. Die Fristen und erforderlichen Unterlagen können je nach persönlicher Situation und Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner variieren.
In Luxemburg hat nur die standesamtliche Trauung rechtliche Wirkung. Eine kirchliche Trauung kann vollzogen werden, jedoch erst nach der standesamtlichen Trauung.
Neben der standesamtlichen Trauung ist es auch möglich, eine eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) einzugehen. Der PACS steht sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren offen und ermöglicht die offizielle Anerkennung eines gemeinsamen Lebens sowie gewährt den Partnern bestimmte Rechte und Vorteile, insbesondere in den Bereichen Steuern, Zivilrecht und Sozialversicherung.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft
Die durch das Gesetz vom 9. Juli 2004 eingeführte eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) ist eine in Luxemburg anerkannte Form der zivilrechtlichen Lebensgemeinschaft. Sie verleiht den Partnern – unabhängig davon, ob sie unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts sind – rechtliche Anerkennung sowie Sicherheit in zivil-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht.
Die PACS ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Personen, die als Paar zusammenleben, ohne verheiratet zu sein, und die ihre Partnerschaft vor dem Standesbeamten ihrer Wohnsitzgemeinde anmelden.
Jede Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, kann in Luxemburg eine Partnerschaft eingehen, sofern sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz auf luxemburgischem Gebiet hat.
Die Bräuche
Die Bräuche hängen stark von den Vorlieben des Paares ab. So ist beispielsweise das weiße Brautkleid zwar nach wie vor sehr beliebt, doch gibt es diesbezüglich keine festen Vorgaben, und alle Farben sind erlaubt. Der Bräutigam trägt in der Regel einen Anzug in einer dunkleren Farbe, ergänzt durch Accessoires, die auf das Outfit der Braut abgestimmt sind.
Entscheidet sich ein Paar zudem für eine kirchliche Trauung, finden die standesamtliche und die kirchliche Trauung oft im Abstand von wenigen Tagen statt, manchmal sogar innerhalb derselben Woche. In diesem Fall wird die große Feier in der Regel anlässlich der kirchlichen Trauung organisiert.
Apropos Feier: Oft folgt auf einen Aperitif mit Freunden, Kollegen und der erweiterten Familie ein festliches Essen, an dem das Brautpaar und ein engerer Kreis von Angehörigen teilnehmen. Zu den Höhepunkten des Abends gehören zweifellos der erste Tanz des Paares, das Werfen des Brautstraußes und das Anschneiden der Torte durch das Brautpaar.
Was die Geschenke angeht, entscheiden sich die meisten Paare gerne für eine Hochzeitsliste, die bei einem oder mehreren Geschäften hinterlegt wird, um ihren Haushalt zu vervollständigen oder die lang ersehnte Hochzeitsreise zu finanzieren.
Scheidung oder Trennung?
Rechtlich gesehen können sich nur verheiratete Personen scheiden lassen, unabhängig von ihrem Güterstand. Das luxemburgische Recht ermöglicht es einem Paar, seine Ehe durch Scheidung zu beenden. Neben der Scheidung sieht das Gesetz auch die Möglichkeit einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes vor, die die Ehe nicht beendet.
In Luxemburg gibt es zwei Formen der Scheidung:
- die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen;
- die Scheidung wegen unüberbrückbarer Zerrüttung der ehelichen Beziehungen.
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