Die Tripartite: das Luxemburger Sozialmodell
Das luxemburgische Modell, hierzulande bekannt als "Tripartite", basiert auf einem institutionalisierten und kontinuierlichen Dialog zwischen Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften über wichtige wirtschaftliche und soziale Fragen mit dem Ziel, einen Konsens zu finden.
Geschichtlicher Überblick
Das besagte "luxemburgische Modell" wurde in den 1970er Jahren eingeführt, nach der schweren Stahlkrise, die die luxemburgische Gesellschaft zutiefst zu erschüttern drohte.
Das Gesetz vom 26. Juli 1975 berechtigte die Regierung dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um Entlassungen aus Konjunkturgründen zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten. Es schuf gleichzeitig auch den Konjunkturausschuss in "dreigliedriger" Zusammensetzung. Zu dessen Aufgaben gehörte unter anderem, die Entwicklung der Wirtschaftslage zu überwachen und einen monatlichen Bericht darüber für die Regierung zu erstellen.
1977 beruft die Regierung, bedingt durch die Verschlimmerung der Probleme in der Stahlindustrie, eine "Tripartite-Konferenz" oder Dreierkonferenz ein, die einen Aktionsplan für ein anhaltendes Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung vorsieht.
Das Gesetz vom 24. Dezember 1977 institutionalisiert einen "dreiparteilichen Koodinierungsausschuss" (Comité de coordination tripartite), der im Fall einer Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage einberufen wird. Der Ausschuss verfolgt das Ziel, einen Konsens in Bezug auf wichtige wirtschaftliche und soziale Fragen zu finden. Etwas mehr als ein Jahr später, im März 1979, erzielt der Ausschuss ein erstes Abkommen im Bezug auf die Umstrukturierung und Modernisierung der Stahlindustrie. Diese erste Tripartite konnte somit die Entlassung mehrerer tausend Metallarbeiter verhindern.
Infolge der von der Luxemburger Regierung geförderten wirtschaftlichen Diversifikation wurden noch weitere "sektorielle Tripariten" ins Leben gerufen und die Suche nach einer konsensfähigen Lösung etablierte sich hierzulande. Ainsi, la recherche de solutions consensuelles est entrée dans les moeurs.
Und heute?
Heute sorgen fünf Institutionen für den ständigen Sozialdialog: der Konjunkturausschuss (Comité de conjoncture), der Wirtschafts- und Sozialrat (Conseil économique et social), der dreiparteiliche Koordinierungsausschuss (Comité de coordination tripartite), der permanente Arbeits- und Beschäftigungsausschuss (Comité permanent du travail et de l'emploi) sowie die Stahltripartite (Conférence tripartite sidérurgie).
Konjunkturausschuss
Der 1975 ins Leben gerufene Konjunkturausschuss verfolgt das Ziel Entlassungen aus Konjunkturgründen zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten. Der Ausschuss tagt einmal im Monat und setzt sich aus Vertretern der Gewerkschaften und des Patronats sowie verschiedener Ministerien und Verwaltungen zusammen.
Wirtschafts- und Sozialrat
Der Wirtschafts- und Sozialrat ( WSR) besteht aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Regierung. Dieses beratende Organ organisiert die Begleitung des nationalen Sozialdialogs und untersucht wirtschaftliche, soziale und finanzielle Probleme, welche mehrere Wirtschaftssektoren oder die gesamte Volkswirtschaft betreffen. Sie berät bei allen gesetzgeberischen oder regulatorischen Maßnahmen und stellt jährlich im ersten Quartal einen Bericht über die wirtschaftliche, soziale und finanzielle Entwicklung des Landes auf.
Dreiparteilicher Koordinierungsausschuss
Seit 1977 bringt der dreiparteiliche Koordinierungsausschuss Vertreter von Regierung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen. Seine Aufgabe ist es, einvernehmliche Lösungen in Bezug auf wichtige wirtschaftliche und soziale Fragen zu finden.
Stahltripartite
Die Stahltripartite ist aus der Stahlkrise heraus entstanden, der Krise in einem Sektor, der bis Ende der 1980er Jahre Hauptpfeiler der luxemburgischen Wirtschaft war. Sie betrifft ausschließlich den Stahlsektor. Eines der Ergebnisse der Verhandlungen der Stahltripartite war, dass größere Entlassungsprobleme vermieden werden konnten.
Permanenter Arbeits- und Beschäftigungsausschuss
Der durch das Gesetz vom 21. Dezember 2007 eingerichtete permanente Arbeits- und Beschäftigungsausschuss setzt sich aus Vertretern von Gewerkschaften, Unternehmen und der Regierung zusammen. Er tritt bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal jährlich zusammen, um die Situation in Bezug auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, Arbeitsbedingungen sowie Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu prüfen.
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