Zulassung
Jedes neue oder gebrauchte Fahrzeug, das in Luxemburg zugelassen ist, besitzt ein amtliches, einmaliges Kennzeichen, das vom Transportministerium vergeben wird.
Dieses Kennzeichen besteht aus einer individuellen Ziffern- und/oder Buchstabenkombination (schwarze Schrift auf gelbem Grund) und steht auf dem Nummernschild. Es dient dazu, die Identifizierung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
Die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile, SNCA) ist für die Zulassung der Kraftfahrzeuge sowie für die Vergabe der Kennzeichen zuständig.
Fahrzeuge die im Ausland zugelassen sind, müssen vom Fahrzeugeigentümer spätestens 6 Monate nach dem Umzug nach Luxemburg bei der SNCA angemeldet werden.
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Mehr dazu: www.snca.lu und Verkehrsabteilung
Wunschkennzeichen
Allerdings kann der Eigentümer des Fahrzeugs ein ganz persönliches Kfz-Kennzeichen beantragen, wie zum Beispiel ein runde Zahl oder eine Kombination aus bestimmten Zahlen und/oder Buchstaben.
- Vorgehensweise: Ein Wunschkennzeichen beantragen auf dem Bürgerportal
Kfz-Hauptuntersuchung
Alle in Luxemburg zugelassenen Kraftfahrzeuge unterliegen der Kfz-Hauptuntersuchung.
Die Kfz-Hauptuntersuchung gehört zu den Kernaufgaben der Nationalen Gesellschaft für technische Überwachung (Société nationale de contrôle technique, SNCT), die der Verkehrsabteilung (Département des transports) des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung untersteht.
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Mehr dazu: www.snct.lu und Verkehrsabteilung
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Vorgehensweise: Die vorgeschriebene technische Kontrolle (Hauptuntersuchung) eines Fahrzeugs durchführen lassen auf dem Bürgerportal